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Wildcampen in der Schweiz

Wo Übernachten in der Natur erlaubt ist

Eine Nacht unter freiem Himmel reizt immer mehr Menschen. Doch wo ist Wildcampen in der Schweiz überhaupt erlaubt? Der TCS zeigt, welche Regeln je nach Kanton gelten, welche Zonen tabu bleiben und welche legalen Alternativen sich anbieten.
Naturnahe TCS-Campingplätze bieten eine legale und komfortable Alternative zum Wildcampen.
© Touring Club Schweiz
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
• Wildcampen ist in der Schweiz nicht generell verboten, doch kantonale und kommunale Regeln entscheiden über die Zulässigkeit.
• In Naturschutzgebieten, eidgenössischen Jagdbanngebieten, Wildruhezonen und im Schweizerischen Nationalpark gilt ein absolutes Verbot.
• Naturnahe TCS-Campingplätze bieten eine legale und komfortable Alternative zum Wildcampen.

Wild­cam­p­en in der Schweiz ist grund­sät­zlich nicht ver­boten. Trotz­dem darf man nicht über­all in der Natur über­nacht­en. Denn die Regeln unter­schei­den sich je nach Kan­ton und Gemeinde stark. Wer eine Nacht draussen plant, informiert sich deshalb bess­er im Voraus. Laut TCS schützen zudem bes­timmte Gebi­ete die Natur beson­ders streng.

Keine einheitliche Regelung beim Wildcampen in der Schweiz

In der Schweiz gibt es keine lan­desweit ein­heitliche Regelung zum Wild­cam­p­en. Vielmehr gel­ten kan­tonale und kom­mu­nale Vorschriften nebeneinan­der. Der TCS emp­fiehlt deshalb, sich vor­ab bei Gemeinde oder Polizei zu erkundi­gen. Denn nur so ken­nt man die konkreten Bes­tim­mungen vor Ort. Auf Pri­vat­grund­stück­en braucht man ausser­dem stets die Zus­tim­mung der Eigen­tümer­schaft.

Absolute Verbote in Nationalpark und Schutzgebieten

In bes­timmten Zonen gilt ein absolutes Ver­bot für das Wild­cam­p­en. Dazu zählen Naturschutzge­bi­ete, eid­genös­sis­che Jagdban­nge­bi­ete und Wil­druhe­zo­nen. Auch im Schweiz­erischen Nation­al­park ist jede Über­nach­tung aus­nahm­s­los unter­sagt. Diese Ver­bote stützen sich auf den Natur- und Tier­schutz. Ober­halb der Wald­gren­ze toleriert man das Biwakieren dage­gen meist. Voraus­set­zung bleibt jedoch, dass man die lokalen Regeln ein­hält.

Verhaltensregeln beim Wildcampen schützen die Natur

Wer draussen über­nachtet, trägt zugle­ich Ver­ant­wor­tung für die Natur. Der TCS rät, einen unauf­fäl­li­gen Stan­dort zu wählen. Zudem sollte man die Tier­welt in Däm­merung und Nacht nicht stören. Auch Lärm gilt es kon­se­quent zu ver­mei­den. Sämtliche Abfälle und Essen­sreste nimmt man wieder mit. Feuer sind nur an aus­drück­lich zuge­lasse­nen Stellen erlaubt. Bei Trock­en­heit oder Wald­brandge­fahr verzichtet man bess­er ganz darauf.

Naturgefahren rechtzeitig erkennen und sicher campen

Eine sorgfältige Vor­bere­itung schützt vor bösen Über­raschun­gen in der Natur. Der TCS emp­fiehlt, vor­ab die Wet­ter­vorher­sage zu prüfen. Bei Unwet­ter verzichtet man bess­er kom­plett aufs Wild­cam­p­en. Zudem darf der Stan­dort keine Naturge­fahren aufweisen. Deshalb mei­det man Fluss­bet­ten mit Sturzflut­ge­fahr und Law­inen­züge. Auch stein­schlag- und blitzge­fährdete Stellen bleiben tabu. So lässt sich das Natur­erleb­nis sich­er geniessen.

Naturcampingplätze als legale Alternative zum Wildcampen

Wer legal und kom­fort­a­bel camp­en will, find­et gute Alter­na­tiv­en. Der TCS betreibt mehrere natur­na­he Camp­ing­plätze in reizvollen Land­schaften. In Graubün­den liegen die Plätze Dis­en­tis, Thu­sis und Scuol. Im Tessin lock­en Gorde­vio an der Mag­gia und Olivone im Ble­nio­tal. Am Neuen­burg­ersee bietet La Tène zudem direk­ten Zugang zum Sand­strand. Diese Plätze verbinden Natur­erleb­nis mit hochw­er­tiger Infra­struk­tur.

Wildcampen in Europa ist meist verboten oder streng geregelt

Die Schweiz bildet dabei keinen Einzelfall in Europa. In den meis­ten Län­dern ist Wild­cam­p­en ver­boten oder streng geregelt. Einige Staat­en dulden es nur unter engen Voraus­set­zun­gen. Andere unter­sagen es dage­gen voll­ständig. Vor jed­er Reise prüft man deshalb die gel­tenden Vorschriften. Weit­ere Details liefert der Rat­ge­ber «Wild­cam­p­en in der Schweiz» .

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