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Occasionsmarkt und Restwerte

Restwertrisiko ist bei Lastwagen ein Kostenfaktor

Das Restwertrisiko bei Lastwagen wird für Schweizer Flotten zum Kostenfaktor. Denn die LSVA-Kategorie bestimmt den Occasionspreis stärker als jede Sonderausstattung. Ab 2031 zahlen auch Elektrolastwagen die Abgabe. Damit verschiebt sich die Kalkulation für Käufer und Verkäufer gleichermassen.
Neue Lastwagen kosten viel, doch über die Rendite entscheidet der Verkauf. New trucks are expensive, but the return on investment depends on the sale. Les camions neufs coûtent cher, mais c’est la vente qui détermine le retour sur investissement.
© iStock
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
• Die Emissionsklasse steuert den Occasionspreis: Euro 6 kostet 2,390 Rappen pro Tonnenkilometer, ältere Fahrzeuge 3,260 Rappen.
• Elektrolastwagen erreichen ab etwa 2028 den Zweitmarkt; Batteriezustand und die LSVA-Pflicht ab 2031 drücken dort den erzielbaren Preis.
• Standardspezifikation, lückenlose Servicehistorie, Batteriezertifikate und eine bewusst gewählte Haltedauer senken das Restwertrisiko messbar.

Das Rest­wer­trisiko bei Last­wa­gen wird für Schweiz­er Flot­ten zum Kosten­fak­tor. Neu­fahrzeuge sind teuer, und die Haltedauer entschei­det über die Marge. Trotz­dem kalkulieren viele Betriebe den Wiederverkauf noch immer grob. Genau dort entste­hen die grössten Über­raschun­gen.

LSVA Kategorie bestimmt den Occasionspreis

Der Zweitkäufer kauft keinen Last­wa­gen, son­dern kün­ftige Betrieb­skosten. Ein Euro-6-Fahrzeug fällt in Kat­e­gorie III und kostet 2,390 Rap­pen pro Ton­nenkilo­me­ter. Für Euro 0 bis 3 gel­ten dage­gen 3,260 Rap­pen, also Kat­e­gorie I. Bei einem 18-Ton­nen-Fahrzeug und 100 Kilo­me­tern ergibt das CHF 43.02 statt CHF 58.68. Auf der Achse Basel–Chiasso sum­miert sich die Dif­ferenz auf rund 42 Franken pro Fahrt, wie etwa die TMS-Plat­tform IMPARGO vor­rech­net. Deshalb reagiert der Schweiz­er Occa­sion­s­markt sehr sen­si­bel auf die Emis­sion­sklasse.

Sonderausstattung zahlt sich beim Wiederverkauf selten aus

Her­steller lancieren regelmäs­sig lim­i­tierte Serien. Vol­vo Trucks bringt beispiel­sweise aktuell ger­ade die «Vol­vo 100 Year Edi­tion» für FH und FH16 auf den Markt. Solche Edi­tio­nen stärken die Marke und die Fahrerbindung. Der Occa­sion­s­markt bew­ertet jedoch andere Kri­te­rien. Er fragt nach Achskon­fig­u­ra­tion, Getriebe, Lau­fleis­tung, Ser­vice­his­to­rie und Auf­bau­tauglichkeit. Sehr indi­vidu­elle Spez­i­fika­tio­nen verklein­ern zudem den Käufer­kreis. Fol­glich sinkt die Liq­uid­ität, und der Preis gibt nach.

Elektrolastwagen bringen ein neues Restwertrisiko

Die Schweiz elek­tri­fiziert früh und deshalb auch mit offe­nen Fra­gen. 2025 fuhren 22,4 Prozent der neuen schw­eren Nutz­fahrzeuge rein elek­trisch, wie auto-schweiz in der Jahressta­tis­tik 2025 fes­thielt. Über 16 Ton­nen kamen 524 bat­terieelek­trische Last­wa­gen neu in Verkehr. Diese Fahrzeuge erre­ichen ab etwa 2028 den Zweit­markt. Dann entschei­det der Bat­teriezu­s­tand über den Preis.

Ein Blick auf den Per­so­n­en­wa­gen­markt zeigt die Mechanik. Dort ver­lieren Elek­troau­tos nach 36 Monat­en meist über 49 Prozent, Ver­bren­ner rund 36 Prozent. Zer­ti­fikate zum State of Health sollen laut Studie zum Ver­trauens­stan­dard wer­den. Die Zahlen lassen sich nicht direkt über­tra­gen. Die Logik gilt aber auch für schwere Nutz­fahrzeuge.

LSVA ab 2031 verschiebt die Haltedauer

Der für die Herb­st­ses­sion geplante  finale Par­la­mentsentscheid zur Unter­stel­lung von Elek­tro-Last­wa­gen unter die LSVA wirkt direkt auf die Rest­wertkurve. Bis Ende 2030 bleiben Elek­tro­last­wa­gen voll­ständig von der LSVA befre­it. Ab 2031 gilt ein Min­de­stra­batt von 70 Prozent, 2032 noch 50 Prozent. Bis 2035 sinkt er schrit­tweise auf 10 Prozent. Ein 2026 beschaffter E‑Lastwagen wird also mit­ten in diesem Über­gang verkauft. Der Zweitkäufer kalkuliert dann bere­its mit Abgaben. Somit drückt die Reg­ulierung den erziel­baren Preis, obwohl das Fahrzeug tech­nisch überzeugt.

Occasionsmarkt Schweiz bleibt exportabhängig

Schweiz­er Flot­ten verkaufen viele Fahrzeuge ins Aus­land. Dort gel­ten andere Massstäbe als hierzu­lande. Gefragt sind europäis­che Stan­dard­kon­fig­u­ra­tio­nen mit hoher Lau­fleis­tungstol­er­anz. Schweiz­er Spezial­itäten wie schwere Kranauf­baut­en find­en dage­gen weniger Abnehmer. Ausser­dem bee­in­flussen Wech­selkurs und europäis­che Kon­junk­tur den Erlös spür­bar. Wer den Verkauf plant, sollte deshalb frühzeit­ig mehrere Kanäle prüfen.

Restwertgarantien und Rücknahmen richtig verhandeln

Viele Her­steller und Leas­ingge­sellschaften bieten Rück­nah­mem­o­d­elle an. Diese ver­lagern das Risiko, kosten aber Marge. Entschei­dend sind die Details im Ver­trag. Wichtig sind Kilo­me­terko­r­ri­dore, Zus­tand­skat­a­loge, Auss­chlüsse und die Bew­er­tung von Bat­teriedegra­da­tion. Eben­so rel­e­vant ist die Frage, wer bei Reg­ulierungsän­derun­gen die Dif­ferenz trägt. Ein Rest­wertver­sprechen ohne klare Bat­terieklausel taugt bei Elek­troflot­ten wenig.

Was Flottenverantwortliche jetzt konkret tun sollten

Fünf Mass­nah­men senken das Rest­wer­trisiko sofort. Erstens die Haltedauer bewusst an das LSVA-Fen­ster bis 2030 aus­richt­en. Zweit­ens mark­t­gängige Stan­dard­spez­i­fika­tio­nen bestellen und Son­der­wün­sche kri­tisch prüfen. Drit­tens Ser­vice- und Reparaturhis­to­rie lück­en­los dig­i­tal doku­men­tieren. Viertens bei Elek­tro­fahrzeu­gen regelmäs­sige Bat­teriedat­en erfassen und zer­ti­fizieren lassen. Fün­ftens den Verkauf­szeit­punkt nicht dem Zufall über­lassen, son­dern bud­getieren. So wird aus dem Rest­wert eine Pla­nungs­grösse statt eines Risikos.

Was bedeutet Rest­wer­trisiko bei Last­wa­gen?

Es beschreibt die Gefahr, dass der Verkauf­ser­lös unter dem kalkulierten Wert liegt. Damit ver­schlechtert sich die gesamte Kosten­rech­nung.

Der Käufer übern­immt die kün­fti­gen Abgaben. Eine ungün­stige Emis­sion­sklasse ver­teuert jeden gefahre­nen Ton­nenkilo­me­ter.

Kat­e­gorie III kostet 2,390 Rap­pen pro Ton­nenkilo­me­ter, Kat­e­gorie I 3,260 Rap­pen. Bei 18 Ton­nen und 100 Kilo­me­tern sind das CHF 43.02 gegenüber CHF 58.68.

Ab 2031. Bis Ende 2030 gilt die voll­ständi­ge Befreiung.

2031 min­destens 70 Prozent und 2032 min­destens 50 Prozent. Bis 2035 sinkt der Rabatt auf 10 Prozent.

Belast­bare Schweiz­er Langzeit­dat­en fehlen noch. Erfahrun­gen aus dem Per­so­n­en­wa­gen­markt deuten jedoch auf höhere Abschläge hin.

Es doku­men­tiert den geprüften Bat­teriezu­s­tand. Damit lässt sich der Rest­wert nachvol­lziehbar begrün­den.

Meist nicht. Indi­vidu­elle Ausstat­tun­gen verklein­ern den Käufer­kreis und ver­längern die Standzeit.

Das hängt von Ein­satzpro­fil und Lau­fleis­tung ab. Für Elek­troflot­ten lohnt eine Aus­rich­tung am LSVA-Fen­ster bis 2030.

Sie ver­lagert das Risiko auf den Anbi­eter, kostet aber Marge. Entschei­dend sind Kilo­me­terko­r­ri­dor, Zus­tand­skat­a­log und Bat­terieklausel.

Lück­en­lose Ser­vice­his­to­rie, Prüf­berichte, Reparatur­nach­weise und bei Elek­tro­fahrzeu­gen doku­men­tierte Bat­teriedat­en.

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