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Detailberatung begonnen

Wird die LSVA 2027 erhöht?

In der nationalrätlichen Verkehrskommission hat die Detailberatung zur LSVA‑Revision begonnen: Die Abgabe soll ab 2029 auch für elektrisch betriebene Lkw gelten. Zudem will die Verkehrskommisdsion des Nationalrates höhere Tarife ab 2027 – zum Leidwesen der Transportbranche.
LSVA-Revision: Elektro-Lkw sollen zahlen. Revision of the heavy vehicle fee: electric trucks must pay. Révision de la RPLP : les camions électriques doivent payer.
© iStock
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
• Ab 2029 LSVA auch für E-Lkw – Kommission spricht sich dafür aus.
• ASTAG lehnt höhere Tarife ab 2027 klar ab – Investitionssicherheit müsse erhalten bleiben.
• Lieferwagen, Tarifanpassungen und Ausnahmeregeln bleiben Kernthemen der Beratung.

Die nation­al­rätliche Verkehrskom­mis­sion hat über die Revi­sion des Schw­erverkehrsab­gabege­set­zes (SVAG) berat­en, wie die Par­la­ments­di­en­ste mit­teilen. Sie unter­stützt die Ein­führung der LSVA für Elek­tro-Lkw ab 2029. Zudem will die Kom­mis­sion, dass die LSVA ab 2027 erhöht wird, um EU‑Vorgaben zu erfüllen. Mit 12 gegen 11 Stim­men wurde eine entsprechende Kom­mis­sion­s­mo­tion ver­ab­schiedet.

Die ASTAG lehnt diese Forderung mit Nach­druck ab. Sie warnt vor zusät­zlichen Belas­tun­gen für Logis­tik und Kon­sumenten.

ASTAG kritisiert weitergehende Abgaben scharf

Die ASTAG beze­ich­net die geplante Tar­ifer­höhung als «regel­recht­en Schild­bürg­er­stre­ich», beson­ders angesichts der bere­its erfol­gten Teuerungsan­pas­sung 2025. Sie warnt: Investi­tio­nen in die Dekar­bon­isierung wür­den durch neue Zusat­zlas­ten sofort block­iert.

LSVA für Lieferwagen auf dem Prüfstand

Mit 13 zu 12 Stim­men beauf­tragte die Kom­mis­sion zudem die Ver­wal­tung, rechtliche Anpas­sun­gen zu prüfen, um die LSVA auf Liefer­wa­gen im Güter­verkehr auszuweit­en – ausgenom­men solche im Dien­stleis­tungs­bere­ich.

Teuerung flexibel bleiben

Was die Teuerungsan­pas­sung anbe­langt, fol­gt die Kom­mis­sion mehrheitlich dem Vorschlag des Bun­desrats: Die Teuerungsan­pas­sung soll flex­i­bel mit ein­er Kann-For­mulierung geregelt wer­den. Min­der­heit­en fordern klarere Regeln – etwa ab 3 % Teuerung oder Eval­u­a­tion­szyklen mit langfristiger Plan­barkeit.

Keine Pauschale auch für CO₂-neutrale Lkw

Die Kom­mis­sion lehnte überdies mit 16 zu 7 Stim­men einen tech­nolo­gie­of­fe­nen Ansatz ab, welch­er CO₂-neu­trale Fahrzeuge grund­sät­zlich mitein­bezieht. Eben­so klar (21 zu 3 Stim­men) lehnte sie eine pauschale Befreiung emis­sions­freier Lkw ab. Die Umset­zung sei «zu kom­plex».

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