Werbung
Slide Heading
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.
Click Here
VCS zeigt sich teilweise zufrieden

Tempo 30 auf Hauptstrassen: Gutachtenpflicht verschärft

Der Bundesrat setzt die Motion Schilliger um. Ab 1. Oktober 2026 braucht Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen einen zusätzlichen Nachweis. Gemeinden müssen belegen, dass kein Ausweichverkehr in die Quartiere fliesst. Und: Lärmarme Beläge sollen gegenüber Geschwindigkeitsreduktionen keine Priorität geniessen.
Die Einführung von Tempo 30 auf Hauptstrassen wird in der Schweiz schwieriger. Introducing 30 km/h speed limits on main roads is becoming more difficult in Switzerland. L’introduction de la limitation à 30 km/h sur les routes principales devient plus difficile en Suisse.
© iStock
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
• Der Bundesrat ändert die Signalisationsverordnung und setzt damit die Motion Schilliger 21.4516 um; die Regeln gelten ab 1. Oktober 2026.
• Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen verlangt neu den Gutachtennachweis, dass kein unerwünschter Ausweichverkehr in Quartierstrassen entsteht.
• Eine Pflicht zur Priorisierung lärmarmer Beläge fällt weg; der VCS begrüsst diesen Verzicht, kritisiert aber die zusätzlichen Hürden für Städte und Gemeinden.

Der Bun­desrat ver­schärft die Gutacht­enpflicht für Tem­po 30 auf Haupt­strassen. Er hat an sein­er Sitzung vom 12. August 2026 eine Änderung der Sig­nal­i­sa­tionsverord­nung beschlossen, wie ein­er Mit­teilung zu ent­nehmen ist. Damit set­zt der Bun­desrat die Motion 21.4516 von Nation­al­rat Peter Schilliger um. Das Par­la­ment hat­te den Vorstoss im März 2024 über­wiesen. Die neuen Regeln treten am 1. Okto­ber 2026 in Kraft.

Gutachtenpflicht für Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen

Wer Tem­po 30 auf ein­er verkehrsori­en­tierten Strasse anord­nen will, braucht weit­er­hin ein Gutacht­en nach Art. 108 SSV. Neu muss dieses Gutacht­en aber einen zusät­zlichen Punkt bele­gen. Die Behörde weist nach, dass die Tem­pore­duk­tion keinen uner­wün­scht­en Auswe­ichverkehr aus­löst. Denn der Verkehr soll nicht in sied­lung­sori­en­tierte Quartier­strassen abwan­dern. In der Vernehm­las­sung fand dieser Punkt bre­ite Zus­tim­mung.

Kein Rechtsvortritt bei Tempo 30 auf Hauptachsen

Zusät­zlich passt das UVEK seine Verord­nung über Tem­po-30-Zonen und Begeg­nungszo­nen an. Auf verkehrsori­en­tierten Strassen mit Tem­po 30 gilt kün­ftig grund­sät­zlich kein Rechtsvor­tritt. So bleibt der Verkehrs­fluss auf dem über­ge­ord­neten Netz gewährleis­tet. Fuss­gänger­streifen dür­fen die Behör­den dage­gen weit­er­hin sig­nal­isieren. Damit queren Pas­san­tinnen und Pas­san­ten die Fahrbahn sich­er.

Keine Pflicht zu lärmarmen Belägen

Der Bun­desrat hat­te in der Vernehm­las­sung eine zweite Vari­ante geprüft. Danach hät­ten die Strasseneigen­tümer lär­marme Beläge gegenüber Tem­po 30 pri­or­isieren müssen. Mod­erne Flüster­beläge senken den Lärm zwar stärk­er als eine Tem­pore­duk­tion. Sie kosten allerd­ings deut­lich mehr. Kan­tone, Städte und Gemein­den lehn­ten die Pri­or­isierung mehrheitlich ab. Deshalb nimmt der Bun­desrat diese Pflicht nicht in die Verord­nung auf.

Tempo 30 in Quartieren bleibt einfach

Für sied­lung­sori­en­tierte Strassen ändert sich nichts. Dort kön­nen Gemein­den Tem­po 30 seit dem 1. Jan­u­ar 2023 ohne Gutacht­en anord­nen. Zudem genügt als Begrün­dung allein die bessere Leben­squal­ität. Sicher­heits­gründe oder Lärm­schutz­gründe braucht es also nicht zwin­gend. Verkehrsori­en­tierte Strassen dienen dage­gen primär dem Motor­fahrzeugverkehr und gehören zum über­ge­ord­neten Netz.

VCS begrüsst Verzicht und kritisiert neue Hürden

Der VCS Verkehrs-Club der Schweiz wertet den Verzicht auf den Flüster­be­lag-Zwang in ein­er Medi­en­mit­teilung als Erfolg. Städte und Gemein­den kön­nten damit weit­er­hin auf Tem­po 30 set­zen, statt zuerst teure Beläge einzubauen. Deren Lärmwirkung lasse rasch nach, und Sicher­heit­sprob­leme löse sie nicht.

Den­noch bleibt die Verord­nung aus Sicht des Ver­bands prob­lema­tisch. Denn die neuen Regeln erschw­erten Tem­po 30 auf gefährlichen oder stark belasteten Strassen. VCS-Co-Präsi­dentin Jele­na Fil­ipovic kri­tisiert:

Verkehrsmin­is­ter Rösti hält am Bun­des­dik­tat und an unnöti­gen Hür­den fest. Damit schränkt er den Hand­lungsspiel­raum der Kan­tone und Gemein­den ohne Not ein und nimmt mehr Unfälle in Kauf.

Was hat der Bun­desrat am 12. August 2026 zu Tem­po 30 beschlossen?

Er hat die Sig­nal­i­sa­tionsverord­nung geän­dert. Neu ver­langt das Gutacht­en für Tem­po 30 auf verkehrsori­en­tierten Strassen einen Nach­weis zum Auswe­ichverkehr.

Die Änderung gilt ab dem 1. Okto­ber 2026.

Die Motion 21.4516 fordert stren­gere Regeln für Tem­pore­duk­tio­nen auf verkehrsori­en­tierten Strassen. Das Par­la­ment über­wies sie im März 2024.

Verkehrsori­en­tierte Strassen gehören zum über­ge­ord­neten Netz und dienen dem Motor­fahrzeugverkehr. Sied­lung­sori­en­tierte Strassen liegen innerorts und dienen den Anwohnen­den.

Nein. Seit dem 1. Jan­u­ar 2023 ent­fällt dort die Gutacht­enpflicht. Zudem genügt die Verbesserung der Leben­squal­ität als Begrün­dung.

Nein. Der Bun­desrat verzichtet auf diese Pri­or­isierung, weil Kan­tone, Städte und Gemein­den sie mehrheitlich ablehn­ten.

Grund­sät­zlich nicht. Das UVEK passt seine Verord­nung entsprechend an. Fuss­gänger­streifen bleiben aber weit­er­hin zuläs­sig.

Der VCS begrüsst den Verzicht auf den Flüster­be­lag-Zwang. Gle­ichzeit­ig kri­tisiert er die zusät­zlichen Hür­den für Städte und Gemein­den.

Kommentare:

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Beiträge

TECTRUM RS32 Abrollkipper

Das neue Kraftpaket von Meiller

Der neue TECTRUM RS32 Abrollkipper von MEILLER bietet 32 Tonnen Nennlast und hohe Belastbarkeit. Dank modularer Bauweise, vielfältiger Ausstattungen und internationaler Varianten eignet er sich für anspruchsvolle Einsätze. Vorgestellt wird er auf der IAA Transportation 2026.

Fahrzeugentwicklung

Audi entwickelt den Nuvolari in 405 Tagen

Nur 405 Tage von der ersten Skizze bis zum fahrbaren Prototyp hat Audi für die Entwicklung des neuen Nuvolari gebraucht. Ein autarkes Projektteam soll das Tempo ermöglicht haben. Die Zahl beschreibt allerdings nur einen Teil des Wegs. Für die Branche steht dahinter eine grössere Frage: Wie schnell entwickelt Europa noch?

Der Zusammenhang von Verkehrsverhalten und Verkehrsfluss

Was bringen mehr Spuren, wenn die Leute nicht spuren?

Mehr Fahrspuren lösen Verkehrsprobleme nicht automatisch. Entscheidend sind Verkehrsfluss, richtiges Spurverhalten und gegenseitige Rücksichtnahme. Wer Einfädeln, Reissverschluss und Spurwechsel nicht beherrscht, verursacht unnötige Staus und erhöht damit in umweltschädigender Weise den Treibstoffverbrauch.