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Internationale Verkehrssignale

Schweizer Strassenverkehrszeichen erfüllen Standards

Der Bundesrat hat drei revidierte internationale Abkommen zur Harmonisierung der Strassenverkehrszeichen genehmigt. Die Schweiz muss ihre Signalisation nicht anpassen. Denn schweizerische Verkehrssignale entsprechen bereits heute den internationalen Vorgaben.
Der Bundesrat hat drei internationale Abkommen zur Vereinheitlichung der Verkehrssignale genehmigt. The Federal Council has approved three international agreements aimed at harmonizing traffic signals. Le Conseil fédéral a approuvé trois accords internationaux visant à harmoniser la signalisation routière.
© iStock
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
• Der Bundesrat hat am 6. Mai 2026 die Revision von drei internationalen Strassenverkehrsabkommen genehmigt, darunter das Wiener Übereinkommen.
• Schweizer Verkehrssignale und Markierungen entsprechen bereits den revidierten internationalen Vorgaben.
• Wenige Schweizer Besonderheiten wie das dreiteilige Fahrverbotssignal oder «Abbiegen nach rechts verboten» bleiben bestehen.

Damit Sie den Anschluss nicht verpassen.

Der Bun­desrat hat der Revi­sion von drei inter­na­tionalen Abkom­men zum Strassen­verkehr zuges­timmt. Ziel dieser Abkom­men ist die weltweite Har­mon­isierung der Strassen­verkehrsze­ichen. Die gute Nachricht für die Schweiz: Die hiesi­gen Verkehrssig­nale müssen nicht angepasst wer­den. Sie erfüllen bere­its heute die inter­na­tionalen Anforderun­gen, wie es in ein­er Mit­teilung heisst.

Wiener Übereinkommen als rechtliche Grundlage

Das Wiener Übereinkom­men über Strassen­verkehrsze­ichen bildet das zen­trale Regel­w­erk. Es stan­dar­d­isiert die Verkehrssig­nale auf inter­na­tionaler Ebene. Zusät­zlich tra­gen zwei europäis­che Zusatzübereinkom­men zur Vere­in­heitlichung bei. Fol­glich entste­ht ein dicht­es Netz an völk­er­rechtlichen Vor­gaben. Diese Abkom­men schaf­fen Rechtssicher­heit für Verkehrsteil­nehmende über Lan­des­gren­zen hin­weg.

Bessere Lesbarkeit durch revidierte Standards

Die Revi­sion der drei Übereinkom­men ver­fol­gt ein klares Ziel. Strassen­verkehrsze­ichen sollen bess­er les­bar und inter­na­tion­al ver­ständlich­er wer­den. Damit prof­i­tieren ins­beson­dere Reisende und der gren­züber­schre­i­t­ende Verkehr. Denn ein­heitliche Sig­nale reduzieren Missver­ständ­nisse und erhöhen die Verkehrssicher­heit. Schliesslich ver­ste­hen Aut­o­fahrerin­nen und Aut­o­fahrer die Zeichen so unmit­tel­bar.

Schweizer Signalisation bereits konform

Die Sig­nale und Markierun­gen in der Schweiz erfüllen die neuen Anforderun­gen. Sie ste­hen bere­its heute im Ein­klang mit den rev­i­dierten Übereinkom­men. Allerd­ings gibt es einige wenige lan­destyp­is­che Aus­nah­men. Diese betr­e­f­fen schweizspez­i­fis­che Eigen­heit­en der Verkehrsregelung. Trotz­dem sind sie sowohl für in- als auch für aus­ländis­che Verkehrsteil­nehmende gut ver­ständlich.

Landestypische Ausnahmen bleiben erhalten

Zu den schweiz­erischen Beson­der­heit­en gehört das dre­it­eilige Fahrver­botssig­nal. Dieses gilt für Motor­wa­gen, Motor­räder und Motor­fahrräder. Eben­falls eine Aus­nahme bildet das Sig­nal «Abbiegen nach rechts ver­boten». Bei­de Zeichen weichen nur ger­ingfügig von den inter­na­tionalen Stan­dards ab. Deshalb müssen sie nicht an die glob­alen Anforderun­gen angepasst wer­den. Fol­glich bleibt die schweiz­erische Verkehrsi­den­tität in diesen Punk­ten gewahrt.

Bundesrat fördert globale Harmonisierung

Mit seinem Entscheid set­zt der Bun­desrat ein klares Zeichen. Er unter­stützt die weltweite Har­mon­isierung der Sig­nal­i­sa­tion. Dadurch stärkt die Schweiz ihre Posi­tion im inter­na­tionalen Strassen­verkehrsrecht. Zudem leis­tet sie einen Beitrag zur Verkehrssicher­heit auf europäis­ch­er und glob­aler Ebene. Für Schweiz­er Aut­o­fahrerin­nen und Aut­o­fahrer ändert sich im All­t­ag nichts.

Was hat der Bun­desrat am 6. Mai 2026 zum Strassen­verkehr beschlossen?

Der Bun­desrat hat der Revi­sion von drei inter­na­tionalen Abkom­men zum Strassen­verkehr zuges­timmt. Diese betr­e­f­fen die weltweite Har­mon­isierung der Strassen­verkehrsze­ichen.

Das Wiener Übereinkom­men ist ein völk­er­rechtlich­er Ver­trag, der Verkehrssig­nale inter­na­tion­al stan­dar­d­isiert. Es schafft ein­heitliche Regeln für die Gestal­tung und Bedeu­tung von Strassen­verkehrsze­ichen weltweit.

Nein. Die Sig­nale und Markierun­gen in der Schweiz erfüllen bere­its heute die inter­na­tionalen Anforderun­gen. Eine Anpas­sung der Schweiz­er Sig­nal­i­sa­tion ist nicht erforder­lich.

Zu den lan­destyp­is­chen Aus­nah­men gehört das dre­it­eilige Fahrver­botssig­nal für Motor­wa­gen, Motor­räder und Motor­fahrräder. Auch das Sig­nal «Abbiegen nach rechts ver­boten» ist eine Schweiz­er Beson­der­heit. Bei­de weichen nur ger­ingfügig von den inter­na­tionalen Vor­gaben ab.

Es han­delt sich um das Wiener Übereinkom­men über Strassen­verkehrsze­ichen sowie um zwei europäis­che Zusatzübereinkom­men zur weit­eren Vere­in­heitlichung der Strassen­verkehrsze­ichen auf europäis­ch­er Ebene.

Ein­heitliche Verkehrssig­nale erhöhen die Les­barkeit und iner­na­tionale Ver­ständlichkeit. Dadurch sinkt das Risiko von Missver­ständ­nis­sen im gren­züber­schre­i­t­en­den Verkehr. Fol­glich verbessert sich die Verkehrssicher­heit ins­ge­samt.

 Nein. Im All­t­ag ändert sich für Verkehrsteil­nehmende in der Schweiz nichts. Die beste­hen­den Sig­nale und Markierun­gen bleiben in ihrer aktuellen Form gültig.

Ja. Die lan­destyp­is­chen Aus­nah­men weichen nur ger­ingfügig von den inter­na­tionalen Stan­dards ab. Sie bleiben deshalb auch für aus­ländis­che Verkehrsteil­nehmende gut ver­ständlich.

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