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Elektronischer Lernfahrausweis (eLFA)

Schweiz führt den eLFA flächendeckend ein

Die Schweiz macht Ernst mit der Digitalisierung der Fahrausbildung: Der elektronische Lernfahrausweis (eLFA) wird bis Ende 2025 schweizweit eingeführt.
Nach Pilotprojekt in Appenzell AR folgt bis Ende 2025 der nationale Rollout des eLFA. After a pilot project in Appenzell AR, the national rollout of the eLFA will follow by the end of 2025. Après un projet pilote à Appenzell AR, le déploiement national de l'eLFA suivra d'ici fin 2025.
© admin.ch/BJ
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
• Schweizweite Einführung ab 2025: Nach Pilotprojekt in Appenzell AR folgt bis Ende 2025 der nationale Rollout des eLFA.
• Smart und effizient: Fahrschüler haben den Ausweis digital dabei – Behörden profitieren von Automatisierung.
• Digitalisierung konkret: Der eLFA ist Teil der E-ID-Strategie und bringt Praxisnutzen für Verwaltung und Bürger.

Wer in der Schweiz Aut­o­fahren ler­nen will, muss in Zukun­ft nicht mehr den alt­bekan­nten Lern­fahrausweis auf sich tra­gen. Das amtliche Doku­ment kommt bald schon in der ganzen Schweiz aufs Smart­phone. Denn ab Herb­st 2025 wird der elek­tro­n­is­che Lern­fahrausweis (eLFA) nach einem Pilot­pro­jekt in Appen­zell-Ausser­rho­den in weit­eren Kan­to­nen in der Schweiz einge­führt, wie Bun­desrat Beat Jans an ein­er Medi­enkon­ferenz mit­teilte.

Bere­its seit Mai 2024 läuft im Kan­ton Appen­zell Ausser­rho­den ein Pilot­be­trieb. Nun fol­gt die näch­ste Etappe: Neu kann der eLFA auch in den Kan­to­nen Neuen­burg (NE), Bern (BE), Tessin (TI) und Wal­lis (VS) beantragt wer­den.

Wie funktioniert der digitale Lernfahrausweis eLFA

Wer in diesen Kan­to­nen erfol­gre­ich die The­o­rieprü­fung bestanden hat, kann den Lern­fahrausweis auch elek­tro­n­isch beziehen. Der eLFA wird von den jew­eili­gen kan­tonalen Strassverkehrsämtern aus­gestellt und von den Lern­fahrerin­nen und Lern­fahrern in ein­er elek­tro­n­is­chen Brief­tasche (swiyu Wal­let-App) auf dem Smart­phone auf­be­wahrt.

Wer den eLFA vor­weisen will – zum Beispiel zu Beginn ein­er Fahrstunde oder in ein­er Verkehrskon­trolle – kann dies via QR-Code tun. Anhand der über­mit­tel­ten Dat­en kön­nen zum Beispiel Fahrschulen oder die Polizei die Gültigkeit des Ausweis­es über­prüfen. Der eLFA ist in der ganzen Schweiz und im Fürsten­tum Liecht­en­stein anerkan­nt.

Ab Ende Jahr wird der eLFA in der ganzen Schweiz zur Ver­fü­gung ste­hen. Das Ziel: ein­fachere Prozesse, weniger Papierkram und mehr dig­i­tale Effizienz.

eLFA ist Teil der digitalen Behördenstrategie

Der eLFA ist nicht nur ein neues Gad­get, son­dern ein zen­traler Baustein der E‑Gov­ern­ment-Strate­gie des Bun­des. Als Teil der kün­fti­gen E‑ID-Infra­struk­tur vere­in­facht der elek­tro­n­is­che Lern­fahrausweis die Ausstel­lung, Ver­wal­tung und Kon­trolle von Führerausweisen im Lern­sta­tus.

Die dig­i­tale Ver­sion erset­zt den herkömm­lichen Ausweis im Kred­itkarten­for­mat. Lernfahrer:innen kön­nen den eLFA direkt auf dem Smart­phone oder über eine App mit sich führen und bei Verkehrskon­trollen vorzeigen – rechtlich gle­ich­w­er­tig wie das physis­che Pen­dant.

Vorteile für Lernende und Behörden

Der neue dig­i­tale Ausweis bietet viele Vorteile:

  • Sofor­tiger Zugriff nach Ausstel­lung – kein Warten mehr auf den Postver­sand
  • Direkt in dig­i­tal­en Fahrschul-Apps inte­grier­bar
  • Ver­mei­dung von Medi­en­brüchen bei Anmel­dung, Prü­fung und Lern­fahrten
  • Kosten­erspar­nis bei Pro­duk­tion und Ver­wal­tung


Auch für Fahrschulen, Fahrlehrerin­nen und Fahrlehrer sowie die Prüf­stellen entste­ht eine schlankere, automa­tisierte Schnittstelle. Kon­trollen durch Polizei oder Prüf­stellen wer­den eben­falls effizien­ter – ein Scan reicht, um den Sta­tus zu über­prüfen.

Datenschutz und Sicherheit garantiert

Der eLFA basiert auf einem sicheren IT-Sys­tem, das nach den Stan­dards der Bun­desin­for­matik entwick­elt wurde. Die Dat­en liegen geschützt in kan­tonalen Sys­te­men, und nur autorisierte Stellen (z. B. Polizei oder Prüf­be­hör­den) haben Zugriff auf die hin­ter­legten Infor­ma­tio­nen. Eine zen­trale Authen­tifizierung via Swis­sID oder kan­tonaler eID ist vorge­se­hen.

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