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Schwerverkehrsabgabe in der Schweiz

LSVA für Elektro-Lastwagen ab 2031

Auch Elektro-Lastwagen zahlen künftig die LSVA. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat zugestimmt. Die Abgabe gilt ab 2031, zunächst mit hohen Rabatten. Damit will der Bund die Dekarbonisierung des Strassentransports stützen. Das Geschäft geht voraussichtlich im Herbst in die Differenzbereinigung der beiden Kammern.
Auch Elektro-Lastwagen zahlen künftig die LSVA. Electric trucks will also be subject to the LSVA in the future. À l'avenir, les camions électriques devront eux aussi s'acquitter de la RPLP
© iStock
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
• Auch Elektro- und Wasserstoff-Lastwagen unterstehen ab 2031 der LSVA; bisher sind sie davon befreit.
• Zum Start gelten hohe Rabatte: mindestens 70 Prozent im Jahr 2031, danach degressiv bis 2035.
• Die Gesetzesänderung passierte mit 35 zu 8 Stimmen; das Geschäft geht zurück in den Nationalrat.

Auch Elek­tro-Last­wa­gen zahlen kün­ftig wohl die LSVA. Nach dem Nation­al­rat in der Märzses­sion ebnet jet­zt auch der Stän­der­at im Grund­satz dafür den Weg. Die leis­tungsab­hängige Schw­erverkehrsab­gabe soll dem­nach für E- und Wasser­stoff-Last­wa­gen ab 2031 gel­ten. Darin sind sich bei­de Kam­mern einig. Bish­er sind solche Fahrzeuge von der Abgabe befre­it.

LSVA für Elektro-Lastwagen erst ab 2031

Heute sind Elek­tro­last­wa­gen voll­ständig von der LSVA befre­it. Kün­ftig unter­ste­hen auch sie wohl der Abgabe. Die Unter­stel­lung begin­nt jedoch erst 2031. Damit ver­schiebt das Par­la­ment den Start nach hin­ten. Denn der Bun­desrat wollte die E‑Lastwagen ursprünglich bere­its ab 2029 erfassen.

Degressive Rabatte bis 2035

Zum Ein­stieg gel­ten hohe Rabat­te. Im Jahr 2031 beträgt der Rabatt min­destens 70 Prozent. Im Jahr 2032 sind es min­destens 50 Prozent. Anschliessend sinken die Rabat­te schrit­tweise bis 2035. Laut dem Schweiz­erischen Nutz­fahrzeugver­band ASTAG fällt der Min­dest­satz bis 2035 auf 10 Prozent. Somit bleiben die Anreize für saubere Fahrzeuge erhal­ten.

Warum der Bund die LSVA weiterentwickelt

Die LSVA hängt von Kilo­me­tern, Gesamt­gewicht und Emis­sio­nen ab. Saubere Last­wa­gen zahlen deshalb weniger als schmutzige. Weil die Motoren immer sauber­er wer­den, sinken die Ein­nah­men laufend. Genau diesen Rück­gang will der Bund mit der Reform auf­fan­gen. Zudem stützt die Abgabe die Ver­lagerung des Güter­verkehrs auf die Schiene.

LSVA seit 2001: Milliarden für Bund und Kantone

Die LSVA wird seit 2001 auf Schweiz­er Strassen fäl­lig. 2024 brachte sie 1,8 Mil­liar­den Franken ein. Zwei Drit­tel davon gehen an den Bund. Ein Drit­tel fliesst an die Kan­tone. Der Bun­de­san­teil speist zu einem Grossteil den Bah­n­in­fra­struk­tur­fonds.

Knapper Entscheid im Ständerat

Der Stän­der­at entsch­ied teils sehr knapp. So lehnte er ein eigenes Rabattmod­ell mit 22 zu 21 Stim­men ab. In der Gesamtab­stim­mung passierte die Geset­zesän­derung mit 35 zu 8 Stim­men. Bei den Rabat­ten fol­gte die kleine Kam­mer dem Nation­al­rat.

ASTAG begrüsst die Planungssicherheit

Der Nutz­fahrzeugver­band ASTAG begrüsst den Entscheid. Denn die Branche erhalte damit mehr Pla­nungs- und Investi­tion­ssicher­heit. Kün­ftige Abklassierun­gen müssen neu sieben Jahre im Voraus angekündigt wer­den. ASTAG-Zen­tral­präsi­dent Thier­ry Burkart hält geset­zlich garantierte Anreize nach 2031 dementsprechend für richtig. Schliesslich seien Last­wa­gen oft zehn Jahre und länger im Ein­satz.

Pro Alps kritisiert die geschwächte Verlagerung

Die Umwelt­seite beurteilt den Entscheid naturgemäss deut­lich anders. So lehnt die Alpen­schutz-Organ­i­sa­tion Pro Alps die Revi­sion in dieser Form ab. Denn der Stän­der­at zemen­tiere damit die ver­fehlte LSVA-Poli­tik des Nation­al­rats, statt ihn zu kor­rigieren. Dadurch ver­liere die LSVA an Ver­lagerungswirkung.

Pro Alps ver­weist dabei auf den Ver­lagerungsnot­stand. Das geset­zliche Ziel liegt bei max­i­mal 650’000 alpen­queren­den Last­wa­gen­fahrten pro Jahr. Heute sind es laut Organ­i­sa­tion jedoch rund 960’000. Zudem fürchtet Pro Alps Min­dere­in­nah­men für den Bah­n­in­fra­struk­tur­fonds.

Motion zur LSVA-Erhöhung ist vom Tisch

Vom Tisch ist hinge­gen eine zweite Vor­lage, welche eine höhere LSVA forderte. Diese Motion stammte aus der Verkehrskom­mis­sion des Nation­al­rats. Sie ver­langte höhere Abgabesätze ab 2027. Der Nation­al­rat hat­te ihr im März knapp zuges­timmt. Im Stän­der­at zog die Min­der­heit ihren Antrag jedoch zurück. Damit gilt die Motion als abgelehnt. Pro Alps kri­tisiert auch dies als ver­passte Kor­rek­tur.

Wie es nun weitergeht

Das Geschäft weist jet­zt noch eine Dif­ferenz auf. Deshalb geht das Geschäft vorder­hand zurück in den Nation­al­rat. Die Bere­ini­gung erfol­gt voraus­sichtlich in der Herb­st­ses­sion 2026.

Ab wann zahlen Elek­tro-Last­wa­gen in der Schweiz die LSVA?

Elek­tro- und Wasser­stoff-Last­wa­gen unter­ste­hen (Stand 3. Juni 2026) ab 2031 der LSVA. Bis dahin bleiben sie voll­ständig befre­it.

Der Rabatt beträgt 2031 min­destens 70 Prozent und 2032 min­destens 50 Prozent. Danach sinkt er degres­siv bis 2035.

Die Ein­nah­men sinken, weil die Motoren immer sauber­er wer­den. Zudem soll die Abgabe die Ver­lagerung auf die Schiene stützen.

2024 brachte die LSVA 1,8 Mil­liar­den Franken ein. Zwei Drit­tel gehen an den Bund, ein Drit­tel an die Kan­tone.

Die Alpen­schutz-Organ­i­sa­tion Pro Alps lehnt die Revi­sion ab. Sie sieht die Ver­lagerung auf die Schiene geschwächt und ver­weist auf rund 960’000 alpen­querende Last­wa­gen­fahrten statt der angestrebten 650’000.

Wegen ein­er Dif­ferenz geht die Vor­lage zurück in den Nation­al­rat (Stand 3. Juni 2026). Die Bere­ini­gung erfol­gt voraus­sichtlich in der Herb­st­ses­sion 2026.

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