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Parlament macht weg frei

Der digitale Führerausweis kommt

Der digitale Führerausweis rückt näher. National- und Ständerat beauftragen den Bundesrat, die Gesetzgebung anzupassen. Künftig sollen Fahrzeuglenkende bei Kontrollen auch eine digitale Variante zeigen können. Der Führerausweis im Kreditkartenformat bleibt aber bestehen. Die Einführung ist laut Verwaltung bereits für Herbst 2026 geplant.
Fahrzeuglenkende sollen den Führerausweis bald auch digital vorzeigen können. Drivers should soon be able to present their driver’s license digitally as well. Les conducteurs devraient bientôt pouvoir présenter leur permis de conduire sous forme numérique.
© e-ID
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
• National- und Ständerat beauftragen den Bundesrat, den digitalen Führerausweis gesetzlich zu ermöglichen. Die Einführung ist für Herbst 2026 geplant.
• Bei Strassenverkehrskontrollen sollen Fahrzeuglenkende künftig auch die digitale Variante vorweisen können.
• Der Führerausweis im Kreditkartenformat bleibt gültig; seit 2024 nicht mehr gültig ist der Papierausweis.

Der dig­i­tale Führerausweis kommt, und das Par­la­ment beauf­tragt den Bun­desrat mit der Umset­zung. Denn Nation­al- und Stän­der­at wollen die Geset­zge­bung anpassen. Kün­ftig sollen Aut­o­fahrende bei ein­er Strassen­verkehrskon­trolle auch eine dig­i­tale Vari­ante vor­weisen. Daneben bleibt der Führerausweis im Kred­itkarten­for­mat FAK weit­er­hin gültig. Der blaue Ausweis aus Papi­er ist hinge­gen seit dem 1. Novem­ber 2024 nicht mehr gültig.

Ständerat nimmt die Motion stillschweigend an

Der Stän­der­at behan­delte das Geschäft als Zweitrat. Dabei nahm er die Motion aus dem Nation­al­rat stillschweigend an. Somit geht der Auf­trag nun an den Bun­desrat. Dieser hat­te zuvor selb­st für eine Annahme der Motion plädiert. Bere­its im März hat der Nation­al­rat dem Anliegen oppo­si­tion­s­los zuges­timmt. Die angenommene Motion verpflichtet den Bun­desrat nun zum Han­deln. Deshalb muss er nun die nöti­gen Rechts­grund­la­gen schaf­fen.

Mitführpflicht gilt als veraltetes Konzept

Die Verkehrskom­mis­sion des Nation­al­rats begrün­dete ihren Vorstoss unmissver­ständli­uch. Die Pflicht zum Mit­führen von Doku­menten sei heute im Zuge der Dig­i­tal­isierung ver­al­tet. Ausser­dem wür­den dig­i­tale Nach­weise die Kon­trollen effizien­ter machen. Deshalb soll die dig­i­tale Vari­ante den All­t­ag spür­bar erle­ichtern.

Digitaler Führerausweis zeigt dieselben Informationen

Esther Friedli (SVP/SG) sprach für die Verkehrskom­mis­sion des Stän­der­ats. Sie betonte, der dig­i­tale Führerausweis enthalte diesel­ben Infor­ma­tio­nen wie die Papier­form. Zudem plane die Ver­wal­tung die Ein­führung bere­its für Herb­st 2026. Fol­glich rückt der Start des neuen Ange­bots näher. Damit ändert sich der Inhalt des Ausweis­es nicht. Lediglich die Form wird dig­i­tal ergänzt.

Führerausweis im Kreditkartenformat bleibt erhalten

Auch Bun­desrat Albert Rösti bestätigte die Pläne des Bun­des. So habe der Bund seit 2023 über 100’000 elek­tro­n­is­che Lern­fahrausweise aus­gestellt. Allerd­ings erset­zt der dig­i­tale Ausweis das Kred­itkarten­for­mat nicht. Vielmehr sollen bei­de Vari­anten par­al­lel beste­hen bleiben. Damit behal­ten Fahrzeu­glenk­ende die freie Wahl.

Was der Entscheid für Fahrzeuglenkende bedeutet

Der Entscheid verpflichtet den Bun­desrat zur Anpas­sung der Geset­zge­bung. Anschliessend kann der dig­i­tale Führerausweis rechtlich gültig wer­den. So oder so bleibt der Führerausweis im Kred­itkarten­for­mat gültig. Somit ändert sich vor­erst nichts an der Kon­troll­prax­is. Fahrzeu­glenk­ende prof­i­tieren später aber von mehr Flex­i­bil­ität. Denn sie kön­nen den Nach­weis dann auch elek­tro­n­isch mit­führen.

Was hat das Par­la­ment zum dig­i­tal­en Führerausweis beschlossen?

Nation­al- und Stän­der­at beauf­tra­gen den Bun­desrat, die Geset­zge­bung für einen dig­i­tal­en Führerausweis anzu­passen.

Die Ver­wal­tung plant die Ein­führung laut Par­la­ment für Herb­st 2026.

Nein, nach der Ein­führung des dig­i­tal­en Führerausweis­es bleibt der Führerausweis im Kred­itkarten­for­mat weit­er­hin gültig.

Nein. Der Führerausweis in Papier­form ist in der Schweiz seit dem 1. Novem­ber 2024 nicht mehr gültig. Wer ihn trotz­dem noch nutzt, riskiert eine Busse.

Er enthält diesel­ben Infor­ma­tio­nen wie die Papier­form und soll Strassen­verkehrskon­trollen effizien­ter machen.

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