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Sicherheit im öffentlichen Verkehr

BAV startet Aktionsplan gegen Gewalt im öV

Aggressionen im öffentlichen Verkehr nehmen zu. Deshalb hat das Bundesamt für Verkehr BAV einen runden Tisch einberufen. Behörden, Transportunternehmen und Sozialpartner bereiten nun einen nationalen Aktionsplan vor. Dieser soll Personal und Fahrgäste künftig besser schützen.
Bodycams und andere Massnahmen sollen zu mehr Sicherheit im öffentlichen Verkehr beitragen. Body cameras and other measures are intended to contribute to greater safety on public transportation. Les caméras corporelles et d’autres mesures doivent contribuer à renforcer la sécurité dans les transports publics.
© SBB CFF FFS
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
• Das Bundesamt für Verkehr bereitet einen nationalen Aktionsplan gegen Gewalt im öffentlichen Verkehr vor.
• Ein runder Tisch mit Behörden, Transportunternehmen und Sozialpartnern definierte am 8. Juli 2026 erste Massnahmen.
• Geplant sind Deeskalationsschulungen, überkantonale Koordination sowie neue Regeln für Bodycams und Videoüberwachung.

Das Bun­de­samt für Verkehr startet einen nationalen Aktion­s­plan gegen Gewalt im öV, wie es in ein­er Medi­en­in­for­ma­tion fes­thält. Dies weil Aggres­sio­nen gegen Per­son­al und Fahrgäste die Branche zunehmend her­aus­fordern.

Runder Tisch bringt Branche und Behörden zusammen

Das BAV hat zum Auf­takt des Prozess­es einen run­den Tisch ein­berufen. Daran beteiligten sich Trans­portun­ternehmen, die Trans­port­polizei, Kan­tons- und Bun­des­be­hör­den sowie die Sozialpartner.Gemeinsam erstellte man eine Ausle­ge­ord­nung und einigte sich auf das weit­ere Vorge­hen. Damit hat der angestossene Prozess jet­zt eine tragfähige Basis.

Aggressionen im öffentlichen Verkehr nehmen zu

In den let­zten Jahren haben sich die Vor­fälle im öffentlichen Verkehr tat­säch­lich gehäuft. Dabei ger­at­en längst nicht mehr nur Mitar­bei­t­ende der öV-Unternehmen in bedrohliche Sit­u­a­tio­nen. Auch Fahrgäste erleben vielmehr immer häu­figer Über­griffe. Deshalb will das BAV die Sicher­heit für alle nun spür­bar erhöhen.

Geplante Massnahmen für mehr Sicherheit im öV

Hier­bei wollen die Beteiligten mehrere Mass­nah­men konkretisieren. Konkret wollen sie Polizeiein­sätze und Strafver­fol­gung überkan­ton­al koor­dinieren und vere­in­heitlichen. Ausser­dem sollen Schu­lun­gen die Mitar­bei­t­en­den in der Deeskala­tion stärken. So kön­nen die einge­set­zten Teams Kon­flik­te möglichst frühzeit­ig entschär­fen.

Bodycams, Taser und Videoüberwachung im Fokus

Das BAV wird zudem mehrere Regel­w­erke über­ar­beit­en. Diese betr­e­f­fen den Ein­satz von Body­cams durch die Trans­port­polizei. Eben­so geht es um die Zulas­sung von Desta­bil­isierungs­geräten wie Tasern. Auch die Video-Echtzeitüberwachung in Fahrzeu­gen ste­ht zur Diskus­sion. Damit erfüllt das BAV die Motion Buf­fat (23.4291).

Neue Instrumente brauchen klare Rechtsgrundlagen

Dergestalt geplante Ein­griffe berühren allerd­ings Grun­drechte und den Daten­schutz. Deshalb set­zt jede Mass­nahme eine geset­zliche Grund­lage voraus. Genau diese Regel­w­erke passt das BAV nun an.

Parlament treibt Sicherheitsmassnahmen voran

Der runde Tisch bildet den Auf­takt zur Umset­zung der Motion March­esi (25.4013). Diese hat das Par­la­ment bere­its über­wiesen. Sie fordert ein koor­diniertes nationales Vorge­hen gegen Gewalt im öV. Damit ruht der Aktion­s­plan auf einem klaren poli­tis­chen Auf­trag. Einen Zeit­plan für die Umset­zung nen­nt das BAV noch nicht.

Was ist der nationale Aktion­s­plan für mehr Sicher­heit im öV?

Der Plan bün­delt Mass­nah­men gegen Gewalt im öffentlichen Verkehr. Das BAV bere­it­et ihn mit Behör­den und der Branche vor.

Beteiligt waren Trans­portun­ternehmen, die Trans­port­polizei sowie Kan­tons- und Bun­des­be­hör­den. Zudem nah­men Sozial­part­ner und weit­ere Organ­i­sa­tio­nen teil.

Vorge­se­hen sind Deeskala­tion­ss­chu­lun­gen und eine überkan­tonale Koor­di­na­tion der Strafver­fol­gung. Zudem prüft das BAV Body­cams, Taser und Videoüberwachung.

Das BAV passt die Regel­w­erke für deren Ein­satz durch die Trans­port­polizei an. Diese Instru­mente brauchen eine klare geset­zliche Grund­lage.

Der runde Tisch set­zt die Motion March­esi (25.4013) um. Die Motion Buf­fat (23.4291) ver­langt zusät­zlich tech­nis­che Mit­tel wie die Echtzeitüberwachung.

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