Eine vom Verkehrsclub der Schweiz VCS gemeinsam mit der Ostschweizer Fachhochschule OST erstellte Studie zum Überholabstand zeigt: Automobilisten halten Abstand zu Velos im städtischen Verkehr nicht ein. Dies teilt der VCS in einer Medienmitteilung mit. Bei rund acht von zehn gemessenen Manövern lag der Abstand unter 1,5 Metern. In mehr als einem Drittel der Fälle blieb er sogar unter einem Meter. Damit rückt eine alte verkehrsrechtliche Streitfrage wieder auf die politische Agenda.
Studie mit Ultraschallsensor auf 1’500 Kilometern
Die Datenbasis ist für Schweizer Verhältnisse breit. Der VCS untersuchte zusammen mit der Ostschweizer Fachhochschule OST das Überholverhalten auf Velohauptrouten. Gemessen wurde in Bern, Zürich, Genf, Köniz, Burgdorf, Sion und Olten. Ein Testvelo mit Ultraschallsensor erfasste die seitlichen Abstände über rund 1’500 Kilometer. Der mittlere Überholabstand lag bei 120 Zentimetern. Zwischen den sieben Städten zeigten sich nur geringe Unterschiede. Das Muster wirkt deshalb strukturell und nicht lokal.
Hauptstrassen als Brennpunkt der Velosicherheit
Die Belastung verteilt sich sehr ungleich. Auf Hauptstrassen registrierten die Forschenden im Schnitt 9,2 Überholmanöver pro Kilometer. Auf Nebenstrassen waren es lediglich 1,5. Auffällig ist zudem, dass Velos mit Kinderanhänger fast gleich knapp überholt wurden. Ebenso wenig passten Autofahrende ihren Abstand an die gefahrene Geschwindigkeit an. Genau dieser Befund wiegt schwer. Denn mit steigendem Tempo nimmt der physikalisch nötige Sicherheitsraum zu.
Rechtslage in der Schweiz bleibt unbestimmt
Das Schweizer Recht kennt keinen Zahlenwert. Art. 34 Abs. 4 SVG verlangt gegenüber allen Strassenbenützern einen ausreichenden Abstand. Art. 35 Abs. 3 SVG fordert beim Überholen besondere Rücksicht. Beides sind unbestimmte Rechtsbegriffe. Gerichte konkretisieren sie einzelfallweise, abhängig von Tempo, Fahrbahnbreite, Witterung und Fahrzeugtyp. Verstösse werden als Verkehrsregelverletzung nach Art. 90 SVG beurteilt. Bei erheblicher Gefährdung greift die qualifizierte Variante von Art. 90 Abs. 2 SVG. In der Praxis scheitert die Ahndung jedoch oft am Beweis.
Überholabstand von 1,5 Metern als politische Forderung
Der VCS zieht daraus eine klare Konsequenz. Er verlangt einen gesetzlich festgelegten Mindestüberholabstand von 1,5 Metern. Projektleiter Edward Weber formuliert es pointiert. «Damit ist das Veloüberholen eine lebensgefährliche Ermessensfrage.» Neu ist die Forderung nicht. Bereits 2017 reichte Nationalrat Matthias Aebischer eine Interpellation zum seitlichen Überholabstand ein. 2018 folgte eine Motion von Nationalrat Rocco Cattaneo. Der Bundesrat hielt die geltende Grundlage von Art. 35 SVG stets für ausreichend. Zudem bezeichnete er einen fixen Mindestabstand als kaum kontrollierbar.
Die Resultate zeigen: Es darf nicht vom Zufall oder vom guten Willen einzelner abhängen, ob ein Überholmanöver sicher ist. Es braucht klare Regeln und eine Infrastruktur, die sichere Überholmanöver ermöglicht.
Edward Weber, Projektleiter Verkehrspolitik beim VCS
Blick ins Ausland zeigt klare Grenzwerte
International ist die Schweiz eine Ausnahme. In Österreich gelten seit Oktober 2022 innerorts 1,5 Meter und ausserorts zwei Meter. Bei höchstens 30 km/h darf der Abstand reduziert werden. Deutschland kennt dieselben Werte, Spanien ebenfalls 1,5 Meter. Diese Regelungen zeigen einen Grundsatz. Sie koppeln den Abstand an die Geschwindigkeit. Genau dort setzt auch die Kritik am Schweizer Ermessensmodell an.
Neue Veloverkehrsregeln ohne Mindestabstand
Der Bund hat das Veloverkehrsrecht zuletzt revidiert. Der Bundesrat beschloss die neuen Regeln im Dezember 2024, in Kraft seit 1. Juli 2025. Pro Velo begrüsste die Stossrichtung, kritisierte aber Lücken. Der Verband fordert weiterhin 1,5 Meter Überholabstand sowie ein Überholverbot in Kreiseln. Ein Grenzwert lässt sich grundsätzlich auf Verordnungsstufe verankern. Der Gesetzgeber müsste dazu jedoch politisch entscheiden.
Infrastruktur wirkt stärker als Appelle
Regeln allein lösen das Problem nicht. Die Untersuchung zeigt, dass breitere Velostreifen und baulich getrennte Velowege nachweislich mehr Abstand schaffen. Tempo 30 macht Überholmanöver weniger belastend und mildert Unfallfolgen. Für Städte ist das die praktisch wirksamste Stellschraube. Denn Infrastruktur wirkt dauerhaft, während Appelle rasch verpuffen.
Was Fahrzeuglenkende und Flotten daraus ableiten
Für die Praxis gelten drei einfache Regeln. Erstens gilt bei Unsicherheit warten statt überholen. Zweitens erfordert höheres Tempo grösseren Abstand, unabhängig von jeder Zahlenvorgabe. Drittens brauchen Lastwagen und Anhängerzüge wegen Sog und Nachlauf deutlich mehr Raum. Fahrschulen und Transportbetriebe sollten diese Punkte in Weiterbildungen verankern. Damit sinkt das Haftungsrisiko, und die Sicherheit steigt messbar.
Was hat die VCS-Studie zum Überholabstand untersucht?
Sie mass den seitlichen Abstand überholender Fahrzeuge auf Velohauptrouten. Beteiligt war die Ostschweizer Fachhochschule OST.
Wie wurde gemessen?
Ein Testvelo mit Ultraschallsensor erfasste die Abstände über rund 1’500 Kilometer.
In welchen Städten fanden die Messungen statt?
In Bern, Zürich, Genf, Köniz, Burgdorf, Sion und Olten.
Wie gross war der durchschnittliche Überholabstand?
Der mittlere Abstand betrug 120 Zentimeter.
Wie viele Überholmanöver waren zu knapp?
Rund acht von zehn lagen unter 1,5 Metern. In über einem Drittel der Fälle blieb der Abstand unter einem Meter.
Wo ist die Situation am kritischsten?
Auf Hauptstrassen. Dort wurden 9,2 Überholmanöver pro Kilometer registriert, auf Nebenstrassen nur 1,5.
Gilt in der Schweiz ein gesetzlicher Mindestabstand?
Nein. Art. 34 Abs. 4 SVG verlangt einen ausreichenden Abstand, Art. 35 Abs. 3 SVG besondere Rücksicht.
Was droht bei zu knappem Überholen?
Eine Verkehrsregelverletzung nach Art. 90 SVG. Bei erheblicher Gefährdung greift Art. 90 Abs. 2 SVG.
Welche Regeln gelten im Ausland?
Deutschland und Österreich verlangen innerorts 1,5 Meter und ausserorts zwei Meter. Spanien kennt ebenfalls 1,5 Meter.
Warum lehnte der Bundesrat einen fixen Wert bisher ab?
Er hielt die geltende Grundlage für ausreichend. Zudem sah er Probleme bei Kontrolle und Durchsetzung.
Was fordert der VCS konkret?
Einen gesetzlich verankerten Mindestüberholabstand von 1,5 Metern sowie sichere Veloinfrastruktur.
Welche Massnahmen wirken laut Studie am besten?
Breitere Velostreifen und baulich getrennte Velowege. Tempo 30 mindert zusätzlich die Unfallfolgen.