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Studie zum Überholabstand

Automobilisten halten Abstand zu Velos nicht ein

Eine neue Studie zum Überholabstand zeigt zu knappe Überholmanöver in Schweizer Städten. Der VCS mass gemeinsam mit der OST auf rund 1'500 Kilometern. Der mittlere Seitenabstand betrug nur 120 Zentimeter. Der Verband fordert nun einen gesetzlichen Mindestabstand von 1,5 Metern.
Ein Testvelo mit Ultraschallsensor hat gemessen, wie eng Autos und Lastwagen überholen. A test bicycle equipped with an ultrasonic sensor measured how closely cars and trucks pass cyclists. Un vélo d'essai équipé d'un capteur à ultrasons a mesuré à quelle distance les voitures et les camions dépassent les cyclistes.
© iStock
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
• VCS und OST massen auf rund 1'500 Kilometern in sieben Schweizer Städten; der mittlere Überholabstand betrug 120 Zentimeter.
• Bei acht von zehn Manövern lag der Abstand unter 1,5 Metern, in über einem Drittel der Fälle unter einem Meter.
• Das SVG verlangt nur einen «ausreichenden Abstand»; Deutschland, Österreich und Spanien kennen dagegen feste Grenzwerte.

Eine vom Verkehrsclub der Schweiz VCS gemein­sam mit der Ostschweiz­er Fach­hochschule OST erstellte Studie zum Über­ho­lab­stand zeigt: Auto­mo­bilis­ten hal­ten Abstand zu Velos im städtis­chen Verkehr nicht ein. Dies teilt der VCS in ein­er Medi­en­mit­teilung mit. Bei rund acht von zehn gemesse­nen Manövern lag der Abstand unter 1,5 Metern. In mehr als einem Drit­tel der Fälle blieb er sog­ar unter einem Meter. Damit rückt eine alte verkehrsrechtliche Stre­it­frage wieder auf die poli­tis­che Agen­da.

Studie mit Ultraschallsensor auf 1’500 Kilometern

Die Daten­ba­sis ist für Schweiz­er Ver­hält­nisse bre­it. Der VCS unter­suchte zusam­men mit der Ostschweiz­er Fach­hochschule OST das Über­holver­hal­ten auf Velo­haup­trouten. Gemessen wurde in Bern, Zürich, Genf, Köniz, Burgdorf, Sion und Olten. Ein Testvelo mit Ultra­schallsen­sor erfasste die seitlichen Abstände über rund 1’500 Kilo­me­ter. Der mit­tlere Über­ho­lab­stand lag bei 120 Zen­time­tern. Zwis­chen den sieben Städten zeigten sich nur geringe Unter­schiede. Das Muster wirkt deshalb struk­turell und nicht lokal.

Hauptstrassen als Brennpunkt der Velosicherheit

Die Belas­tung verteilt sich sehr ungle­ich. Auf Haupt­strassen reg­istri­erten die Forschen­den im Schnitt 9,2 Über­hol­manöver pro Kilo­me­ter. Auf Neben­strassen waren es lediglich 1,5. Auf­fäl­lig ist zudem, dass Velos mit Kinder­an­hänger fast gle­ich knapp über­holt wur­den. Eben­so wenig passten Aut­o­fahrende ihren Abstand an die gefahrene Geschwindigkeit an. Genau dieser Befund wiegt schw­er. Denn mit steigen­dem Tem­po nimmt der physikalisch nötige Sicher­heit­sraum zu.

Rechtslage in der Schweiz bleibt unbestimmt

Das Schweiz­er Recht ken­nt keinen Zahlen­wert. Art. 34 Abs. 4 SVG ver­langt gegenüber allen Strassen­benützern einen aus­re­ichen­den Abstand. Art. 35 Abs. 3 SVG fordert beim Über­holen beson­dere Rück­sicht. Bei­des sind unbes­timmte Rechts­be­griffe. Gerichte konkretisieren sie einzelfall­weise, abhängig von Tem­po, Fahrbahn­bre­ite, Wit­terung und Fahrzeug­typ. Ver­stösse wer­den als Verkehrsregelver­let­zung nach Art. 90 SVG beurteilt. Bei erhe­blich­er Gefährdung greift die qual­i­fizierte Vari­ante von Art. 90 Abs. 2 SVG. In der Prax­is scheit­ert die Ahn­dung jedoch oft am Beweis.

Überholabstand von 1,5 Metern als politische Forderung

Der VCS zieht daraus eine klare Kon­se­quenz. Er ver­langt einen geset­zlich fest­gelegten Min­destüber­ho­lab­stand von 1,5 Metern. Pro­jek­tleit­er Edward Weber for­muliert es pointiert. «Damit ist das Veloüber­holen eine lebens­ge­fährliche Ermessens­frage.» Neu ist die Forderung nicht. Bere­its 2017 reichte Nation­al­rat Matthias Aebis­ch­er eine Inter­pel­la­tion zum seitlichen Über­ho­lab­stand ein. 2018 fol­gte eine Motion von Nation­al­rat Roc­co Cat­ta­neo. Der Bun­desrat hielt die gel­tende Grund­lage von Art. 35 SVG stets für aus­re­ichend. Zudem beze­ich­nete er einen fix­en Min­destab­stand als kaum kon­trol­lier­bar.

Die Resul­tate zeigen: Es darf nicht vom Zufall oder vom guten Willen einzel­ner abhän­gen, ob ein Über­hol­manöver sich­er ist. Es braucht klare Regeln und eine Infra­struk­tur, die sichere Über­hol­manöver ermöglicht.

Blick ins Ausland zeigt klare Grenzwerte

Inter­na­tion­al ist die Schweiz eine Aus­nahme. In Öster­re­ich gel­ten seit Okto­ber 2022 innerorts 1,5 Meter und ausserorts zwei Meter. Bei höch­stens 30 km/h darf der Abstand reduziert wer­den. Deutsch­land ken­nt diesel­ben Werte, Spanien eben­falls 1,5 Meter. Diese Regelun­gen zeigen einen Grund­satz. Sie kop­peln den Abstand an die Geschwindigkeit. Genau dort set­zt auch die Kri­tik am Schweiz­er Ermessens­mod­ell an.

Neue Veloverkehrsregeln ohne Mindestabstand

Der Bund hat das Veloverkehrsrecht zulet­zt rev­i­diert. Der Bun­desrat beschloss die neuen Regeln im Dezem­ber 2024, in Kraft seit 1. Juli 2025. Pro Velo begrüsste die Stoss­rich­tung, kri­tisierte aber Lück­en. Der Ver­band fordert weit­er­hin 1,5 Meter Über­ho­lab­stand sowie ein Über­holver­bot in Kreiseln. Ein Gren­zw­ert lässt sich grund­sät­zlich auf Verord­nungsstufe ver­ankern. Der Geset­zge­ber müsste dazu jedoch poli­tisch entschei­den.

Infrastruktur wirkt stärker als Appelle

Regeln allein lösen das Prob­lem nicht. Die Unter­suchung zeigt, dass bre­it­ere Velostreifen und baulich getren­nte Velowege nach­weis­lich mehr Abstand schaf­fen. Tem­po 30 macht Über­hol­manöver weniger belas­tend und mildert Unfall­fol­gen. Für Städte ist das die prak­tisch wirk­sam­ste Stellschraube. Denn Infra­struk­tur wirkt dauer­haft, während Appelle rasch ver­puffen.

Was Fahrzeuglenkende und Flotten daraus ableiten

Für die Prax­is gel­ten drei ein­fache Regeln. Erstens gilt bei Unsicher­heit warten statt über­holen. Zweit­ens erfordert höheres Tem­po grösseren Abstand, unab­hängig von jed­er Zahlen­vor­gabe. Drit­tens brauchen Last­wa­gen und Anhängerzüge wegen Sog und Nach­lauf deut­lich mehr Raum. Fahrschulen und Trans­port­be­triebe soll­ten diese Punk­te in Weit­er­bil­dun­gen ver­ankern. Damit sinkt das Haf­tungsrisiko, und die Sicher­heit steigt mess­bar.

Was hat die VCS-Studie zum Über­ho­lab­stand unter­sucht?

Sie mass den seitlichen Abstand über­holen­der Fahrzeuge auf Velo­haup­trouten. Beteiligt war die Ostschweiz­er Fach­hochschule OST.

Ein Testvelo mit Ultra­schallsen­sor erfasste die Abstände über rund 1’500 Kilo­me­ter.

In Bern, Zürich, Genf, Köniz, Burgdorf, Sion und Olten.

Der mit­tlere Abstand betrug 120 Zen­time­ter.

Rund acht von zehn lagen unter 1,5 Metern. In über einem Drit­tel der Fälle blieb der Abstand unter einem Meter.

Auf Haupt­strassen. Dort wur­den 9,2 Über­hol­manöver pro Kilo­me­ter reg­istri­ert, auf Neben­strassen nur 1,5.

Nein. Art. 34 Abs. 4 SVG ver­langt einen aus­re­ichen­den Abstand, Art. 35 Abs. 3 SVG beson­dere Rück­sicht.

Eine Verkehrsregelver­let­zung nach Art. 90 SVG. Bei erhe­blich­er Gefährdung greift Art. 90 Abs. 2 SVG.

Deutsch­land und Öster­re­ich ver­lan­gen innerorts 1,5 Meter und ausserorts zwei Meter. Spanien ken­nt eben­falls 1,5 Meter.

Er hielt die gel­tende Grund­lage für aus­re­ichend. Zudem sah er Prob­leme bei Kon­trolle und Durch­set­zung.

Einen geset­zlich ver­ankerten Min­destüber­ho­lab­stand von 1,5 Metern sowie sichere Veloin­fra­struk­tur.

Bre­it­ere Velostreifen und baulich getren­nte Velowege. Tem­po 30 min­dert zusät­zlich die Unfall­fol­gen.

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