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Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV) und fehlende Abstellplätze

Zum teuren Spiessrutenlauf genötigt

Nicht nur, aber besonders während des Ferienreiseverkehrs, kann beobachtet werden, dass Automobilisten mit ihren Fahrzeugen die ohnehin raren Abstellplätze für LastwagenführerInnen auf den Rastplätzen blockieren. Für den Chauffeur und das Transportunternehmen kann dies teure Folgen haben, klärt unser Autor Erwin Kartnaller auf.
© Erwin Kartnaller
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
• Die ARV regelt Lenkzeiten und Pausen, doch fehlende Abstellplätze erschweren die Einhaltung.
• Rücksichtsloses Verhalten von Automobilisten führt zu Bussgeldern und Sicherheitsrisiken.
• Mehr Infrastruktur und Verständnis sind notwendig, um die Situation zu verbessern.

Die Kapitäne der Land­strasse sind der Arbeits- und Ruhezeitverord­nung, abgekürzt ARV, unter­stellt. Lenkzeit­en und Pausen wer­den darin fix geregelt. Sie dienen dem Wohle des Arbeit­nehmers und natür­lich auch der Verkehrssicher­heit. In der Schweiz kommt noch eine lan­destyp­is­che Regelung hinzu: Das Nacht­fahrver­bot. Zwis­chen 22.00 und 05.00 Uhr dür­fen Last­wa­gen nicht bewegt wer­den. Aus­nah­men bilden Lebens­mit­tel­trans­porte (Frischwaren), die Post, Spezial- und Aus­nah­me­trans­porte sowie Fahrzeuge mit ein­er von Fall zu Fall speziellen Bewil­li­gung. Wer die eine oder andere Regel mis­sachtet, dem dro­hen ganz empfind­liche Bussen.

Regelrecht zur Strafe gedrängt

Seit gefühlten Jahrzehn­ten ergibt sich aus diesen Vorschriften für Berufs­fahrerIn­nen ein dauer­haftes Dilem­ma: Es fehlt an Abstellplätzen, ins­beson­dere ent­lang der Hauptverkehrsach­sen, sprich Auto­bah­nen. Es fehlt hüben und drüben an Möglichkeit­en, sein Fahrzeug inner­halb der geset­zlichen Vor­gaben zum Still­stand zu brin­gen. Zwar ver­spricht der Bund seit Jahren Abhil­fe, passiert ist in der Tat wenig bis nichts. Und so kommt es zu Bildern, die Kopf­schüt­teln aus­lösen aber vielfach dem Falschen ein Fehlver­hal­ten zuweisen: Last­wa­gen ste­hen in Kolonne auf dem Pan­nen­streifen in der Aus­fahrt von Rast­stät­ten. Mal über­legen: Welch­er vernün­ftige Men­sch würde sein Fahrzeug so platzieren, dass er im Schlaf unmit­tel­bar dem unun­ter­broch­enen Lärm des vor­beirauschen­den Verkehrs aus­ge­set­zt ist und seine Kabine von den Fahrtwinden fortwährend durchgeschüt­telt wird? Dahin­ter steckt die Mass­gabe von höher­er Stelle, die mit dem Para­graphen­schlüs­sel auf «Fehlbare» ein­drischt – und das nicht zu wenig!

Gedankenlosigkeit, Rücksichtslosigkeit oder purer Egoismus?

Als ob die man­gel­hafte Bere­it­stel­lung von Abstellplätzen nicht schon genug wäre, nein, es dro­ht weit­eres Ungemach. Nicht nur, aber beson­ders zur Ferien­reisezeit, beset­zen Auto­mo­bilis­ten die Abstellplätze, welche eigentlich, und oft­mals gut gekennze­ich­net, für Last­wa­gen reserviert wären. Die Not der Kapitäne der Land­strasse ver­schärft sich damit aber­mals. Und während den rück­sicht­slosen Auto­mo­bilis­ten keine Busse dro­ht, riskieren Berufs­fahrerIn­nen eine Strafe, die schnell mal einen hohen dreis­tel­li­gen Betrag aus­machen kann – schlimm­sten­falls noch mehr. Gebüsst wird übri­gens nicht nur der Fahrer oder die Fahrerin son­dern auch das Trans­portun­ternehmen, für welch­es er/sie tätig ist. Und, was viele nicht in ihre Über­legung mitein­beziehen: Die Strafe kann nachträglich einge­fordert wer­den, weil die Lenk- und Ruhezeit­en im Fahrten­schreiber auf län­gere Zeit im Gerät hin­ter­legt und ausles­bar sind.

Erst kür­zlich wurde ich wieder Zeuge solch­er Missstände. Auf einem Rast­platz auf der Got­thardroute stell­ten Auto­mo­bilis­ten ihr Fahrzeug auf markierten LKW-Plätzen ab (siehe Bilder), obwohl freie Park­felder für Per­so­n­en­wa­gen zur Ver­fü­gung ges­tanden hät­ten. Dieser und jen­er Brum­mi­fahrer, der die Auto­bahn ver­lassen hat­te, um seine vorgeschriebene Ruhezeit einzuhal­ten, musste unver­richteter Dinge seine Fahrt fort­set­zen und geri­et damit ohne eigenes Ver­schulden mit dem Gesetz in Kon­flikt.

Zwei Arten von «Freund und Helfer»

Der Geset­zge­ber und ins­beson­dere seine Voll­streck­erIn­nen an der Front wis­sen natür­lich um diese unhalt­bare Sit­u­a­tion. Doch auch hier zeigt sich immer wieder, dass es zweier­lei «Fre­und und Helfer» gibt. Die einen behar­ren stur und starr auf den Geset­zesvorschriften und lassen keine Gnade wal­ten, andere wiederum kön­nen sich in die verzwick­te Sit­u­a­tion des Chauf­feurs hine­in­fühlen und bieten Hil­fe an. So erzählte mir ein aus­ländis­ch­er Fahrer, dass ihn eine Polizeipa­trouille nachts nach 22 Uhr ange­hal­ten habe. Ihm sei ob der dro­hen­den Busse schon schwindlig gewor­den. Doch die Geset­zeshüter hät­ten ihn zunächst gefragt, warum er noch fahre, und nach­dem er ihnen erk­lärt hat­te, dass er keinen Abstellplatz gefun­den habe, boten sie ihm ihre Hil­fe an und lot­sten ihn von der Auto­bahn weg und wiesen ihm in einem Indus­triequarti­er einen Stellplatz zu. Sie kön­nen sich vielle­icht vorstellen, in welch hohen Tönen er die Schweiz­er Polizei lobte. Ich höre aber auch immer wieder von Fällen, die das genaue Gegen­teil erzählen.

Ja, und da wäre noch etwas!

In einem anderen Zusam­men­hang kann ich die bere­its gewählte Ein­leitung zu diesem Kom­men­tar eben­falls zur Anwen­dung brin­gen: Nicht nur, aber beson­ders während des Ferien­rei­sev­erkehrs, trifft man immer wieder auf Auto­mo­bilis­ten, die einen Wohnan­hänger im Schlepp­tau haben. So weit so gut. Aber mehrfach ist zu beobacht­en, wie sie sich auf der Nor­mal­spur auf eine Geschwindigkeit eingepen­delt haben, die jeden Last­wa­gen­führer zum lang­wieri­gen Über­hol­manöver zwingt. Warum kön­nen diese «fahren­den Brem­sklötze» nicht das Tem­po eines vor ihnen fahren­den Last­wa­gens übernehmen? Sie wären damit inner­halb der Tem­polim­ite, wür­den aber durch den Wind­schat­ten noch von einem gerin­geren Treib­stof­fver­brauch prof­i­tieren. Und wer jet­zt sagt, dass die Brum­mi­fahrer halt hin­ter so einem Schle­ich­er ver­weilen sollen weil sie eh nicht viel schneller fahren dür­fen, dem sei gesagt: Diese Leute sind am Arbeit­en, haben Ter­mine, haben Zeit­druck. Wer da von Beruf­sleuten Gle­ich­mut fordert, soll sich mal über­legen, wie er/sie reagiert, wenn seine/ihre bestellte Ware nicht pünk­tlich ankommt.

Diese Ver­hal­tensweise beschränkt sich aber nicht nur auf Auto­mo­bilis­ten mit Wohnan­hänger. Klar, während der Ferien­zeit dominieren sie das Bild. Aber jahraus jahrein kann ich beobacht­en, wie Liefer­wa­gen­lenker, Aut­o­fahrerIn­nen mit Gewer­bean­hänger eben­falls ein Tem­po vor­legen, das schlicht und ergreifend unter die Kat­e­gorie «Verkehrshin­der­nis» gehört. Auf der Fahrt ins Tessin kon­nte ich sog­ar einen Her­rn beobacht­en, der seine PS-starke Luxu­skarosse gemäch­lich über die Auto­bahn spazieren führte und zum Über­holen ein­lud. Für solche Spiel­ereien fehlt mir das Ver­ständ­nis. So etwas gehört nicht auf die Auto­bahn!

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