Die Kapitäne der Landstrasse sind der Arbeits- und Ruhezeitverordnung, abgekürzt ARV, unterstellt. Lenkzeiten und Pausen werden darin fix geregelt. Sie dienen dem Wohle des Arbeitnehmers und natürlich auch der Verkehrssicherheit. In der Schweiz kommt noch eine landestypische Regelung hinzu: Das Nachtfahrverbot. Zwischen 22.00 und 05.00 Uhr dürfen Lastwagen nicht bewegt werden. Ausnahmen bilden Lebensmitteltransporte (Frischwaren), die Post, Spezial- und Ausnahmetransporte sowie Fahrzeuge mit einer von Fall zu Fall speziellen Bewilligung. Wer die eine oder andere Regel missachtet, dem drohen ganz empfindliche Bussen.
Regelrecht zur Strafe gedrängt
Seit gefühlten Jahrzehnten ergibt sich aus diesen Vorschriften für BerufsfahrerInnen ein dauerhaftes Dilemma: Es fehlt an Abstellplätzen, insbesondere entlang der Hauptverkehrsachsen, sprich Autobahnen. Es fehlt hüben und drüben an Möglichkeiten, sein Fahrzeug innerhalb der gesetzlichen Vorgaben zum Stillstand zu bringen. Zwar verspricht der Bund seit Jahren Abhilfe, passiert ist in der Tat wenig bis nichts. Und so kommt es zu Bildern, die Kopfschütteln auslösen aber vielfach dem Falschen ein Fehlverhalten zuweisen: Lastwagen stehen in Kolonne auf dem Pannenstreifen in der Ausfahrt von Raststätten. Mal überlegen: Welcher vernünftige Mensch würde sein Fahrzeug so platzieren, dass er im Schlaf unmittelbar dem ununterbrochenen Lärm des vorbeirauschenden Verkehrs ausgesetzt ist und seine Kabine von den Fahrtwinden fortwährend durchgeschüttelt wird? Dahinter steckt die Massgabe von höherer Stelle, die mit dem Paragraphenschlüssel auf «Fehlbare» eindrischt – und das nicht zu wenig!
Gedankenlosigkeit, Rücksichtslosigkeit oder purer Egoismus?
Als ob die mangelhafte Bereitstellung von Abstellplätzen nicht schon genug wäre, nein, es droht weiteres Ungemach. Nicht nur, aber besonders zur Ferienreisezeit, besetzen Automobilisten die Abstellplätze, welche eigentlich, und oftmals gut gekennzeichnet, für Lastwagen reserviert wären. Die Not der Kapitäne der Landstrasse verschärft sich damit abermals. Und während den rücksichtslosen Automobilisten keine Busse droht, riskieren BerufsfahrerInnen eine Strafe, die schnell mal einen hohen dreistelligen Betrag ausmachen kann – schlimmstenfalls noch mehr. Gebüsst wird übrigens nicht nur der Fahrer oder die Fahrerin sondern auch das Transportunternehmen, für welches er/sie tätig ist. Und, was viele nicht in ihre Überlegung miteinbeziehen: Die Strafe kann nachträglich eingefordert werden, weil die Lenk- und Ruhezeiten im Fahrtenschreiber auf längere Zeit im Gerät hinterlegt und auslesbar sind.
Erst kürzlich wurde ich wieder Zeuge solcher Missstände. Auf einem Rastplatz auf der Gotthardroute stellten Automobilisten ihr Fahrzeug auf markierten LKW-Plätzen ab (siehe Bilder), obwohl freie Parkfelder für Personenwagen zur Verfügung gestanden hätten. Dieser und jener Brummifahrer, der die Autobahn verlassen hatte, um seine vorgeschriebene Ruhezeit einzuhalten, musste unverrichteter Dinge seine Fahrt fortsetzen und geriet damit ohne eigenes Verschulden mit dem Gesetz in Konflikt.
Zwei Arten von «Freund und Helfer»
Der Gesetzgeber und insbesondere seine VollstreckerInnen an der Front wissen natürlich um diese unhaltbare Situation. Doch auch hier zeigt sich immer wieder, dass es zweierlei «Freund und Helfer» gibt. Die einen beharren stur und starr auf den Gesetzesvorschriften und lassen keine Gnade walten, andere wiederum können sich in die verzwickte Situation des Chauffeurs hineinfühlen und bieten Hilfe an. So erzählte mir ein ausländischer Fahrer, dass ihn eine Polizeipatrouille nachts nach 22 Uhr angehalten habe. Ihm sei ob der drohenden Busse schon schwindlig geworden. Doch die Gesetzeshüter hätten ihn zunächst gefragt, warum er noch fahre, und nachdem er ihnen erklärt hatte, dass er keinen Abstellplatz gefunden habe, boten sie ihm ihre Hilfe an und lotsten ihn von der Autobahn weg und wiesen ihm in einem Industriequartier einen Stellplatz zu. Sie können sich vielleicht vorstellen, in welch hohen Tönen er die Schweizer Polizei lobte. Ich höre aber auch immer wieder von Fällen, die das genaue Gegenteil erzählen.
Ja, und da wäre noch etwas!
In einem anderen Zusammenhang kann ich die bereits gewählte Einleitung zu diesem Kommentar ebenfalls zur Anwendung bringen: Nicht nur, aber besonders während des Ferienreiseverkehrs, trifft man immer wieder auf Automobilisten, die einen Wohnanhänger im Schlepptau haben. So weit so gut. Aber mehrfach ist zu beobachten, wie sie sich auf der Normalspur auf eine Geschwindigkeit eingependelt haben, die jeden Lastwagenführer zum langwierigen Überholmanöver zwingt. Warum können diese «fahrenden Bremsklötze» nicht das Tempo eines vor ihnen fahrenden Lastwagens übernehmen? Sie wären damit innerhalb der Tempolimite, würden aber durch den Windschatten noch von einem geringeren Treibstoffverbrauch profitieren. Und wer jetzt sagt, dass die Brummifahrer halt hinter so einem Schleicher verweilen sollen weil sie eh nicht viel schneller fahren dürfen, dem sei gesagt: Diese Leute sind am Arbeiten, haben Termine, haben Zeitdruck. Wer da von Berufsleuten Gleichmut fordert, soll sich mal überlegen, wie er/sie reagiert, wenn seine/ihre bestellte Ware nicht pünktlich ankommt.
Diese Verhaltensweise beschränkt sich aber nicht nur auf Automobilisten mit Wohnanhänger. Klar, während der Ferienzeit dominieren sie das Bild. Aber jahraus jahrein kann ich beobachten, wie Lieferwagenlenker, AutofahrerInnen mit Gewerbeanhänger ebenfalls ein Tempo vorlegen, das schlicht und ergreifend unter die Kategorie «Verkehrshindernis» gehört. Auf der Fahrt ins Tessin konnte ich sogar einen Herrn beobachten, der seine PS-starke Luxuskarosse gemächlich über die Autobahn spazieren führte und zum Überholen einlud. Für solche Spielereien fehlt mir das Verständnis. So etwas gehört nicht auf die Autobahn!