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ASTAG zur Weiterentwicklung LSVA

Stossrichtung ok – Terminverschiebung als No-Go!

Die Vorschläge des Bundesrats zur Weiterentwicklung der LSVA weisen in die richtige Richtung. Als Startpunkt ist jedoch, wie ursprünglich geplant, erst 2031 vorzusehen, nicht bereits 2029. Zudem braucht es mehr Technologieneutralität, die Tarifobergrenzen müssen zwingend beibehalten werden.
© ASTAG
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
• ASTAG begrüsst die LSVA-Reform grundsätzlich, lehnt aber einen Start vor 2031 entschieden ab.
• Neue Antriebe sollen Rabatte statt vollständiger Befreiung erhalten – mit Blick auf Infrastrukturbelastung.
• Technologieneutralität und stabile Tarifobergrenzen sind zentrale Forderungen des Verbands.

Der Schweiz­erische Nutz­fahrzeugver­band ASTAG nimmt die Vorschläge des Bun­desrats zur kün­fti­gen Aus­gestal­tung der Leis­tungsab­hängi­gen Schw­erverkehrsab­gabe (LSVA) zurück­hal­tend pos­i­tiv zur Ken­nt­nis, wie der Ver­band mit­teilt. Die inhaltliche Stoss­rich­tung von Botschaft und Geset­ze­sen­twurf, die heute zuhan­den des Par­la­ments ver­ab­schiedet wur­den, stimmt im Grund­satz.

Konkret macht es Sinn, Last­wa­gen mit Elek­tro- und Wasser­stoff-Antrieb, die bish­er von LSVA kom­plett befre­it waren, kün­ftig nur noch einen Rabatt zu gewähren; auch sie belas­ten die Strass­en­in­fra­struk­tur. Beson­ders erfreulich ist zudem, dass der Pla­nungssicher­heit neu mehr Stel­len­wert als bish­er beigemessen wer­den soll. Zwecks Investi­tio­nen zur Mod­ernisierung der Fahrzeugflot­ten ist das Strassen­trans­port­gewerbe zwin­gend darauf angewiesen, die weit­ere Entwick­lung der LSVA möglichst früh zu ken­nen: «Die Tar­ife müssen min­destens sieben Jahre im Voraus verbindlich bekan­nt sein», sagt ASTAG-Zen­tral­präsi­dent und Stän­der­at Thier­ry Burkart: «Kosten, Amor­ti­sa­tions­fris­ten und Frach­trat­en kön­nen son­st nicht ver­lässlich berech­net wer­den – mit der Folge von Kap­i­talver­nich­tung!»

Dekarbonisierung: Engagement im Rahmen des Möglichen

Aus dem­sel­ben Grund braucht die LSVA-Weit­er­en­twick­lung auch aus­re­ichend Vor­laufzeit. Die ASTAG fordert, das Start­da­tum – unab­hängig vom Tem­po der par­la­men­tarischen Beratun­gen – auf den 1. Jan­u­ar 2031 vorzuse­hen, so wie es ursprünglich (gemäss der Vernehm­las­sung) geplant war. Eine frühzeit­ige Umset­zung bere­its per 2029 ist für die Branche schlichtweg nicht mach­bar. Zahlre­iche Trans­portun­ternehmen, die schon heute auf CO2-neu­trale Elek­tro-LKW set­zen, wären ent­ge­gen früher­er Zusicherun­gen plöt­zlich mit LSVA-Tar­ifen belastet: «Das wäre finanziell ver­heerend», betont Thier­ry Burkart: «Die von der ASTAG stark befür­wortete Dekar­bon­isierung würde damit unnötig aus­ge­bremst – zulas­ten von Umwelt und Kli­ma!»

Weit­ere wichtige Anliegen der ASTAG betr­e­f­fen zudem die Tech­nolo­gien­eu­tral­ität, d.h. die Ein­rei­hung der neuesten EURO-Norm VII in die beste Tar­ifkat­e­gorie, sowie die Ober­gren­zen der Tar­ife. Die finanzpoli­tis­chen Begehrlichkeit­en des Bun­des dür­fen nicht dazu führen, dass es zu ein­er weit­eren Ver­teuerung der LSVA und damit zu weniger Investi­tio­nen in CO2-freie Antrieb­s­for­men kommt. Erfreulicher­weise ist der Kos­ten­deck­ungs­grad des Schw­erverkehrs schon heute so hoch wie bei keinem anderen Verkehrsmit­tel (inkl. öffentlich­er Verkehr) auch unter diesem Gesicht­spunkt recht­fer­tigt sich eine Erhöhung der LSVA nicht. Die Details der Vor­lage wer­den von der ASTAG noch ver­tieft analysiert und in den Gremien besprochen.

Im Auf­trag der Mit­glieder set­zt sich der Schweiz­erische Nutz­fahrzeugver­band ASTAG für die Inter­essen und Anliegen des Strassen­trans­ports und des Trans­port­gewerbes ein. Neb­st dem gewerb­smäs­si­gen Güter­trans­port und dem Werkverkehr zu firmeneige­nen Zweck­en ver­tritt die ASTAG auch die Per­so­n­en­be­förderung mit den bei­den Fach­grup­pen Car und Taxi. Die ASTAG ist in der ganzen Schweiz vertreten. 18 Sek­tio­nen gewährleis­ten eine starke regionale Ver­ankerung und eine sehr grosse Mit­gliedernähe. Mehr Infos unter: www.astag.ch.

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