Die Ausgangslage spricht für sich. Allein bei der SBB kommt es nach eigenen Angaben rund zehnmal täglich zu Übergriffen auf das Zugpersonal, hochgerechnet gegen 3’600 Fälle pro Jahr. Was bei den Übergriffen auffällt, ist weniger die Zahl, die über die Jahre stabil bleibt, als vielmehr deren Charakter: Die Häufigkeit stagniert, doch die Übergriffe werden brutaler. Das legt Massnahmen nahe. Politik und Behörden haben jetzt auch reagiert.
Bodycams: das Instrument, das die Balance schon gefunden hat
Wie gezielter Schutz aussehen kann, zeigt die Transportpolizei seit der Einführung von Bodycams im September 2024. Nach einem Jahr lagen die Tätlichkeiten gegen ihre Mitarbeitenden laut SBB rund elf Prozent tiefer als zuvor.
Aufschlussreich ist vor allem der Umgang mit dem Material: Von 331 Auslösungen im ersten Halbjahr wurden 224 rasch wieder gestoppt, weil sich die Lage nach dem Einschalten oft von selbst entspannte; nur 15 Aufnahmen gingen an die Strafbehörden. Aufgezeichnet wird also nur, was nötig ist – und gelöscht, sobald der Zweck erfüllt ist.
Ein mildes, wirksames, eng begrenztes Mittel. Als Massstab für alles Weitere taugt es gut.
Taser: die Frage ist nicht ob, sondern auf welcher Ebene geregelt wird
Fesselungsmittel, Reizstoffsprays, Diensthunde, Schlag- und Abwehrstöcke sowie Feuerwaffen darf die Transportpolizei heute einsetzen. Elektroschockgeräte («Taser») demgegenüber bisher nicht. Dieser Ausschluss ist nicht im Gesetz selbst, sondern in der zugehörigen Verordnung (VST) geregelt. Das ist mehr als eine Formalität: Der Bundesrat kann die Verordnung anpassen, ohne den Weg über ein neues Gesetz zu nehmen. Genau das hat er auch angekündigt, nachdem das Parlament die Motion Buffat (23.4291) angenommen hat.
Damit verschiebt sich die eigentliche Frage. Ein Taser tangiert die körperliche Unverssehrtheit. Und wo ein Mittel derart tief eingreift, lässt sich mit guten Gründen fragen, ob die entscheidenden Punkte – wann darf er eingesetzt werden, gegen wen, mit welchen Grenzen – nicht ins Gesetz gehören statt in eine Verordnung.
Beide Sichtweisen sind vertretbar. Je einschneidender das Instrument, desto mehr spricht dafür, die Leitplanken nicht allein der Verwaltung zu überlassen.
Elektroschockwaffen bleiben umstritten
Kantonale Polizeikorps setzen Taser seit 2008 ein; ihr Gebrauch hat zugenommen, jener der Schusswaffe abgenommen. Befürworter sehen darin gerade im engen Bahnwagen eine mildere Alternative zur Pistole. Amnesty International widerspricht: Je verbreiteter das Gerät, desto tiefer die Hemmschwelle – und desto grösser die Gefahr schwerer Verletzungen oder gar von Todesfällen; solche Waffen gehörten in die Hand spezialisierter Einheiten, nicht in den Alltag. Der Bundesrat will vor jeder Öffnung prüfen, ob und wo ein Taser bei der Transportpolizei überhaupt sinnvoll ist.
Diese Prüfung sollte man ernst nehmen.
Der heikle Punkt: private Hände, hoheitliche Macht
Die Transportpolizei ist keine staatliche Behörde. Sie gehört zur SBB und übt trotzdem hoheitlichen Zwang aus. Rechtlich ist das abgesichert: Das entsprechende Bundesgesetz erlaubt diese Delegation ausdrücklich. Doch je grösser das Instrumentarium wird – von der Bodycam über den Taser bis zur Echtzeitkamera –, desto stärker wiegt der Umstand, dass hier Zwang und Überwachung in privater Trägerschaft ausgeübt werden. Das ruft nach klaren Grenzen, einer sauberen Zweckbindung und einer wachsamen Aufsicht durch das Bundesamt für Verkehr BAV.
Wer im Namen des Staates handelt, sollte gleich streng gebunden sein wie der Staat selbst.
Videoüberwachung: der sensibelste Eingriff
Am weitesten reicht die geplante Echtzeit-Videoüberwachung in den Fahrzeugen. Sie berührt die Privatsphäre unmittelbar und fällt unter das neue Datenschutzgesetz. Für den öV besteht bereits eine eigene Videoüberwachungsverordnung, die angepasst werden müsste.
Entscheidend bleibt auch hier die alte Trias: eine klare Grundlage, ein echtes öffentliches Interesse und das mildeste taugliche Mittel – ergänzt um strikte Zweckbindung und klare Löschfristen.
Wichtig ist die Unterscheidung: Der Live-Zugriff auf ein Kamerabild ist etwas anderes als die nachträgliche Auswertung einer Aufzeichnung. Wo genau diese Schwelle liegt, muss sauber definiert werden.
Die Diskusionen haben begonnen – die Abwägungen müssen folgen
Diese Woche (am 8. Juli 2026) haben sich in Bern auf Einladung des Bundesamts für Verkehr Bund, Kantone, Transportunternehmen und die Transportpolizei zusammengesetzt und einen nationalen Aktionsplan angestossen. Vorerst steht eine Auslegeordnung. Geplant sind eine bessere Abstimmung der Polizeieinsätze über die Kantonsgrenzen hinweg, Deeskalationsschulungen sowie die Überarbeitung der Regelwerke zu Bodycams, Tasern und Echtzeit-Videoüberwachung.
Damit erfüllt der Bund die Aufträge aus den Motionen Buffat und Marchesi. Der Handlungsbedarf ist anerkannt, die Mittel sind es nicht. Für jedes einzelne Instrument bleibt zu klären, ob es taugt, ob es nötig ist und ob es zumutbar bleibt – und auf welcher Ebene es verankert wird.