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Umsetzung LSVA III

Fertigstellung der ersten neuen stationären Erfassungsanlagen

Die Schweiz modernisiert das LSVA-System. Mit LSVA III werden neue stationäre und mobile Erfassungsanlagen eingeführt. Die ersten Anlagen gehen ab April 2026 in Betrieb. Das neue System nutzt GNSS-Daten statt Kilometerzähler. Dadurch wird die Erhebung der Schwerverkehrsabgabe effizienter und international kompatibel.
© Oberzolldirektion
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
• LSVA III ersetzt das alte System zur Erhebung der Schwerverkehrsabgabe in der Schweiz.
• Neue stationäre und mobile Erfassungsanlagen werden ab April 2026 in Betrieb genommen.
• Die GNSS-Technologie ermöglicht eine modernere, effizientere und international kompatible Datenerfassung.

Per 1. Jan­u­ar 2026 wurde das neue Sys­tem zur Erhe­bung der leis­tungsab­hängi­gen Schw­erverkehrsab­gabe (LSVA lll) einge­führt. Die beste­hen­den Erfas­sungsan­la­gen wur­den bere­its umgerüstet, auch die Fahrzeuge mit mobilen Erfas­sungsan­la­gen sind schon im Ein­satz. Ab April 2026 wer­den bei Baar, Oppli­gen, Lyssach, Trub­schachen, Luzern, Bülach, Hausen, Dug­gin­gen und Dag­mersellen nun die ersten neuen Erfas­sungsan­la­gen fer­tiggestellt und in Betrieb genom­men.

GNSS-Technologie für die LSVA-Erhebung

Bis Ende 2025 wurde die im Rah­men der LSVA abgabepflichtige Fahrleis­tung mit einem in den Fahrzeu­gen fix instal­lierten Gerät erfasst, welch­es die gefahre­nen Kilo­me­ter gezählt hat. Dieses Erhe­bungssys­tem (LSVA ll) hat Ende 2025 sein tech­nis­ches Lebensende erre­icht und ist  auss­er Betrieb genom­men wor­den. Mit der Ein­führung des neuen Erhe­bungssys­tems LSVA lll per 1. Jan­u­ar 2026 ist gle­ichzeit­ig auch eine Anpas­sung an inter­na­tionale Erhe­bungs­stan­dards erfol­gt, was den gren­züber­schre­i­t­en­den Verkehr vere­in­facht und beschle­u­nigt. Mit LSVA lll wird die Fahrleis­tung nicht mehr direkt in Kilo­me­tern erfasst, son­dern die Wegstrecke anhand von GNSS-Weg­punk­ten (Glob­al Nav­i­ga­tion Satel­lite Sys­tem) aufgeze­ich­net. Diese Dat­en wer­den anschliessend durch zuge­lassene pri­vate Dien­stleis­tungsan­bi­eter automa­tisch dem für die Erhe­bung der LSVA zuständi­gen Bun­de­samt für Zoll und Gren­zsicher­heit (BAZG) über­mit­telt, welch­es daraus die abgabepflichtige Dis­tanz berech­net.

Daten vermehrt Stationär und Mobil erfassen

Um die über­mit­tel­ten Fahrdat­en abgle­ichen und plau­si­bil­isieren zu kön­nen, wird das BAZG den Schw­erverkehr ver­mehrt mit sta­tionären und mobilen Anla­gen erfassen. Dies entspricht auch ein­er Forderung des Trans­port­gewerbes im Rah­men der Vernehm­las­sung zur Änderung des Schw­erverkehrsab­gabege­set­zes. Dank der Kon­trollen kann das BAZG Miss­brauch erken­nen und sank­tion­ieren. Bei den Erfas­sungsan­la­gen wer­den lediglich Durch­fahrten reg­istri­ert, an Ort und Stelle find­en keine Anhal­tun­gen oder Kon­trollen statt.

Erfassungsanlagen werden modernisiert und erweitert

Bis zum Sys­temwech­sel Anfang 2026 unter­hielt das BAZG 89 sta­tionäre Erfas­sungsan­la­gen an den Gren­zübergän­gen, 16 sta­tionäre Anla­gen auf dem Auto­bahn­netz sowie drei mobile Anla­gen. Diese wur­den bere­its umgerüstet und wer­den weit­er­hin betrieben.

Mit LSVA lll neu hinzu gekom­men sind 28 Fahrzeuge mit mobilen Erfas­sungsan­la­gen. Die weiss­blauen Fahrzeuge der vom Bund beauf­tragten Fir­ma VüCH mit der Auf­schrift «LSVA» wer­den bere­its seit Anfang März 2025 in der ganzen Schweiz einge­set­zt. Schliesslich sind auch 23 neue sta­tionäre Anla­gen auf dem Auto­bahn­netz geplant sowie 45 neue sta­tionäre Anla­gen auf dem sekundären Strassen­netz. Ab April 2026 wer­den nun die ersten neuen sta­tionären Erfas­sungsan­la­gen bei Baar, Oppli­gen, Lyssach, Trub­schachen, Luzern, Bülach, Hausen, Dug­gin­gen und Dag­mersellen fer­tig gestellt und in Betrieb genom­men. Die weit­eren Anla­gen wer­den sukzes­sive real­isiert.

Finanzieller Rahmen und rechtliche Grundlagen

Die neuen sta­tionären und mobilen Erfas­sungsan­la­gen sind Teil der Sys­te­merneuerung LSVA lll und wer­den durch den über zehn Jahre ver­an­schlagten Verpflich­tungskred­it von ins­ge­samt 515 Mil­lio­nen Franken finanziert. Den jährlichen Investi­tions- und Betrieb­skosten von etwas über 50 Mil­lio­nen Franken ste­hen jährliche Gesamtein­nah­men von rund 1,6 Mil­liar­den Franken gegenüber.

Die Änderun­gen des Schw­erverkehrsab­gabege­set­zes (SVAG) wur­den vom Par­la­ment am 17. März 2023 ver­ab­schiedet, das rev­i­dierte SVAG und die total­re­v­i­dierte Schw­erverkehrsab­gabeverord­nung (SVAV) wur­den vom Bun­desrat per 1. Mai 2024 in Kraft geset­zt. Damit wurde die Grund­lage für die tech­nis­che Erneuerung des LSVA-Erhe­bungssys­tems und die gle­ichzeit­ige Har­mon­isierung mit aus­ländis­chen Maut­sys­te­men geschaf­fen.

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